Panorama

Kindergeld, Kinderfreibetrag? So entscheidet das Finanzamt

Finanzielle Unterstützung vom Staat Monat für Monat aufs Konto oder Steuererleichterung am Jahresende? Beide Möglichkeiten bestehen für Eltern, aber nur eine davon steht ihnen zu. Was bringt mehr?

29.04.2026

Kindergeld oder Kinderfreibetrag - was lohnt sich für Eltern mehr? Das Finanzamt prüft das im Rahmen der Steuererklärung automatisch und berücksichtigt die entsprechend günstigere Variante.Christin Klose/dpa-tmn

Kindergeld oder Kinderfreibetrag - was lohnt sich für Eltern mehr? Das Finanzamt prüft das im Rahmen der Steuererklärung automatisch und berücksichtigt die entsprechend günstigere Variante.Christin Klose/dpa-tmn

© Christin Klose/dpa-tmn

Kindergeld oder Kinderfreibetrag - was lohnt sich für Eltern eigentlich mehr? Obwohl Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nur von einem von beiden profitieren können, kann es ihnen im Grunde völlig egal sein. Der Grund: Das Finanzamt nimmt ihnen die Entscheidung mit Abgabe der Steuererklärung ab - und berücksichtigt automatisch die für Verbraucherinnen und Verbraucher günstigere Variante. Wer die Funktionsweise allerdings versteht, kann die Steuerersparnis besser einschätzen.

Und so funktioniert’s: Grundsätzlich erhalten Eltern nach erfolgreicher Beantragung monatlich Kindergeld. Den Kinderfreibetrag von derzeit 6.828 Euro sowie den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro pro Kind berücksichtigen Finanzämter hingegen erst im Rahmen der Steuererklärung. Die Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast senken. „Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung wird automatisch berechnet, welche Variante finanziell vorteilhafter ist“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. 

Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer als das bereits ausgezahlte Kindergeld, wird der Freibetrag berücksichtigt und mit dem Kindergeld verrechnet. Von der Differenz profitieren Eltern dann nachträglich. Bedeutet: Selbst wenn der Kinderfreibetrag im Einzelfall günstiger ist, muss das bereits ausgezahlte Kindergeld nicht aktiv zurückgezahlt werden. Die Verrechnung erfolgt automatisch im Steuerbescheid. Eltern erhalten dann lediglich den zusätzlichen Steuervorteil, der über das Kindergeld hinausgeht.

„Während das Kindergeld unabhängig vom Verdienst gezahlt wird, entfaltet der Kinderfreibetrag seine Wirkung vor allem bei höheren Einkommen“, erklärt Karbe-Geßler. Denn je höher der persönliche Steuersatz, desto größer ist die steuerliche Entlastung durch die Freibeträge.