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Kind lehnt Vater ab: Steckt automatisch Mutter dahinter?

Ein Junge will nach der Trennung nicht mehr zum Vater. Das Gericht sieht keine Manipulation durch die Mutter – und kritisiert ein Gutachten als „pseudowissenschaftlich“.

14.01.2026

Kindeswille vor Gutachten: Gericht bestätigt Aufenthalt beim Wunsch-Elternteil.picture alliance/dpa

Kindeswille vor Gutachten: Gericht bestätigt Aufenthalt beim Wunsch-Elternteil.picture alliance/dpa

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Das Kind verweigert den Um­gang mit einem El­tern­teil? Das kann nicht pau­schal dar­auf zu­rück­ge­führt wer­den, dass es vom anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, ma­ni­pu­liert wurde. Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az. 7 UF 88/25) klar. 

Das Gericht stufte in einem Sorgerechtsverfahren ein Sachverständigengutachten als nicht verwertbar ein. Es empfahl einen Umzug des Kindes zum vom Kind abgelehnten Vater und berief sich dabei auf ein sogenanntes Parental Alienation Syndrome (PAS). Dies beschreibt eine aktive negative Beeinflussung auf ein Kind von einem Elternteil auf das andere. 

Gericht: Gutachten beruhe auf pseudowissenschaftlicher These

Eine derartige These sehe nicht nur das Bundesverfassungsgericht als pseudowissenschaftlich an. Das Gericht konnte auch keine Anhaltspunkte für eine bindungsfeindlichen Haltung des so beschriebenen Elternteils erkennen. Im Gegenteil: Es versuchte sogar begleitete Umgänge des anderen Elternteils mit dem Kind zu fördern. 

  • Im konkreten Fall hatte sich ein Junge (11) nach der Trennung der Eltern vom Vater abgewandt und zunehmend Umgänge mit ihm verweigert.
  • Die Schwester (5) besuchte ihren Vater regelmäßig. Die im Sorgerechtsverfahren eingesetzte Sachverständige hatte sich für einen Umzug beider Kinder zum Vater ausgesprochen, obwohl der Junge kontinuierlich den Wunsch nach einem Verbleib bei seiner Mutter geäußert hatte.
  • Das führte die Expertin auf die bindungsfeindliche Haltung der Mutter zurück, die dem Kindeswohl nicht dienlich sei. 

Sohn: Erst wieder Kontakt, wenn ich nicht zum Vater ziehen muss

Der mittlerweile fast 13-jährige Sohn hatte im Verfahren mitgeteilt, dass er sich Kontakte mit dem Vater erst wieder vorstellen könne, wenn dieser nicht mehr auf einen Umzug zu ihm bestehen würde. Das Gericht hatte dem Wunsch der Kinder entsprechend den Aufenthalt bei der Mutter festgelegt und ihr die elterliche Sorge allein übertragen. 

Eine gemeinsame Ausübung sei angesichts des eskalierten Elternkonflikts nicht mehr denkbar, führte das Gericht aus. Auch der Vater trage Verantwortung für die noch Jahre nach der Trennung hochstrittige Familiensituation.