Heim-Prozess: Arzt-Verteidiger fordert Prüfung der Vorwürfe
Ein kahles Zimmer ohne Möbel, Bewohner teils stundenlang fixiert: Im Heim-Prozess stellt der Verteidiger eines Psychiaters eine zentrale Frage zur Anklage: Was genau soll sein Mandant getan haben?
Der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine leitet den Prozess um den Vorwurf von Freiheitsentzug in einem Heim für Behinderte in Bad Oeynhausen. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa
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Im Prozess um den Vorwurf gewaltsamer Übergriffe in einem Heim für Menschen mit Behinderung in Ostwestfalen fordert der Anwalt eines angeklagten Psychiaters, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten nochmals zu prüfen. In einigen Punkten fordert Uwe Freyschmidt die Einstellung des Verfahrens, in anderen die Abtrennung der Vorwürfe vom Prozess. Der Verteidiger wirft der Anklage vor, nicht erklären zu können, warum die Arbeit seines Mandanten als Mediziner zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen geführt habe. „Die Staatsanwaltschaft behauptet ja nicht, dass seine medizinische Einschätzung falsch war“, sagte der Rechtsanwalt. Wie soll er dann zur Beihilfe zu den Taten beigetragen haben?
„Welche konkrete Handlung und welches Unterlassen wird ihm vorgeworfen?“, fragte Freyschmidt. Solange er dies nicht wisse, könne sich sein Mandant sich nicht verteidigen. Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf zurück. Genau diese Frage müsse die Hauptverhandlung beantworten. Der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine entschied am Donnerstag noch nicht über den Antrag. Die für diesen Prozesstag angekündigte Einlassung eines leitenden Mitarbeiters soll jetzt am 19. November folgen.
200 Fälle angeklagt
Angeklagt sind drei ehemalige leitende Mitarbeiter und ein Arzt, weil sie die Taten jahrelang angeordnet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 53 bis 73 Jahre alten Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung in fast 200 Fällen vor. Dabei geht es um eine Wohngruppe für verhaltensauffällige Menschen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen. Im Zentrum der Anklage steht ein sogenannter Time-Out-Raum - ein kahles Zimmer völlig ohne Einrichtungsgegenstände. Fast täglich sollen dort Bewohner mit zum Teil extremem Aggressionspotenzial eingesperrt und teilweise über viele Stunden fixiert und psychisch eingeschüchtert worden sein.
Wie bereits der Anwalt des Mediziners bezweifeln die auch die anderen Verteidiger, inwiefern das Vorgehen der Beschäftigten überhaupt gegen das damals geltende Recht verstoßen hat. Denn die Politik hat das Gesetz erst als Reaktion auf den Fall in Bad Oeynhausen verschärft.
Vier Angeklagte, vier Verteidiger: Vor dem Landgericht Bielefeld geht der Prozess um Freiheitsentzug in einem Heim für Behinderte in Bad Oeynhausen weiter. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa
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Bewohner hatten hohes Aggressionspotenzial
Die Bedingungen in dem Wohnbereich sollen nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft extrem schwierig gewesen sein. In dem heilpädagogischen Intensivbereich wurden Menschen betreut, die aufgrund von psychischen Erkrankungen ein hohes Aggressionspotenzial gegen sich selbst und ihre Betreuer hatten.
Die Anklage beschreibt Hunderte bedrückende Situationen, in denen Patienten sich umbringen wollten, ihren Kopf gegen die Wand schlugen oder sich anderweitig verletzen wollten. Oft richteten sich die Aggressionen demnach auch gegen das Pflegepersonal. Beschäftigte seien geschlagen, bespuckt oder mit Urinflaschen beworfen worden. Fast täglich sei es zu solchen Zwischenfällen gekommen.
Anklage: Behinderte Menschen waren teils stundenlang gefesselt
Die Anklage argumentiert, dass das Pflegepersonal auf Anweisung der Chefs systematisch zu Maßnahmen gegriffen habe, die in ihrer Härte nicht erlaubt gewesen seien.
Der Ablauf sei jedes Mal ähnlich gewesen. Wenn ein Bewohner aggressiv geworden sei, hätten die Mitarbeiter einen Notfallknopf gedrückt. Dann seien mehrere Kollegen gekommen und hätten die Bewohner in den „Time-Out-Raum“ gebracht. Dort hätten sich die behinderten Menschen vollständig ausziehen und ein „Time-Out-Hemd“ anziehen müssen.
In dem weitgehend leeren Raum seien sie teilweise stunden- oder gar tagelang eingesperrt worden. Regelmäßig seien sie mit Gurten auf einem Stuhl oder einer Matratze fixiert worden, sodass sie keinerlei Möglichkeit mehr gehabt hätten, sich zu bewegen. Auch mit Reizgas soll das Personal auf Anweisung der Vorgesetzten gegen die Bewohner vorgegangen sein. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen das Pflegepersonal ermittelt, die rund 160 Verfahren aber allesamt eingestellt.