Hehlerei-Prozess: Schmuck aus Schockanrufen eingeschmolzen
Ein Kölner Juweliergeschäft soll Schmuck und Edelmetalle aus Straftaten aufgekauft, eingeschmolzen und weiterverkauft haben. Die Inhaber und zwei Mitarbeiter stehen nun vor Gericht.
Vor dem Landgericht Köln hat ein Prozess um eingeschmolzene Edelmetalle und Schmuck begonnen. (Symbolfoto) Rolf Vennenbernd/dpa
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Ein Kölner Juweliergeschäft soll über Jahre Edelmetall und Schmuck, die aus Straftaten stammen sollen, aufgekauft und in einem eigenen Schmelzofen zu Gold- und Silberbarren weiterverarbeitet haben. Anschließend sollen die Barren gewinnbringend an einen Edelmetallgroßhändler weiterverkauft worden sein. Seit Dienstag stehen nun das Inhaberehepaar, ein 48-Jähriger und eine 51-Jährige, sowie zwei Mitarbeiter im Alter von 33 und 42 Jahren wegen banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei vor dem Kölner Landgericht.
Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft soll der von dem Ehepaar im Stadtteil Nippes betriebene Juwelierladen zwischen April 2021 und Februar 2023 eine regelrechte Anlaufstelle für Diebe und Betrüger gewesen sein, die ihre Beute zu Bargeld machen wollten. Demnach hätten sich die Verkäufer üblicherweise telefonisch in dem Geschäft gemeldet und angegeben, was sie zu verkaufen beabsichtigten. Später sei es dann auf Grundlage dieser Angaben im Ladenlokal zum Ankauf der Edelmetalle und des Schmucks durch die Beschuldigten gekommen.
Unmittelbar nach so einem Geschäft sollen die Angeklagten die Edelmetalle und den Schmuck im eigenen Schmelzofen zu Gold- beziehungsweise Silberbarren ohne entsprechende Prägung weiterverarbeitet haben, um die Herkunft zu verschleiern. Insgesamt legt die Staatsanwaltschaft dem Quartett Beuteankäufe mit einem Gegenwert von rund 526.000 Euro zur Last.
Beute durch Schockanrufe
Auch zur Herkunft der Hehlerware machte die Anklage Ausführungen. So seien zahlreiche Schmuckstücke sowie Gold- und Silber von Betrügern erbeutet worden, die ihre Opfer unter anderem mit sogenannten Schockanrufen betrogen haben. Konkret war von Taten in Bergheim, Lindlar, Düsseldorf und Iserlohn die Rede. Bei der Mehrzahl der Anklagepunkte war die Herkunft von Schmuck, Gold und Silber hingegen lediglich abstrakt mit „Betrugstaten oder Diebstählen“ benannt worden, was von den Verteidigern als „mangelhafte Anklage“ gerügt wurde. Der Tatbestand der Hehlerei sei nur dann klar umrissen, wenn die Tat, aus der die Hehlerware stammen soll, klar benannt sei.
Angeklagte erleidet Schwächeanfall
Die Angeklagten teilten über ihre Verteidiger mit, dass sie bis auf weiteres schweigen wollen. Der Prozess hatte nach einem Schwächeanfall der 51-jährigen Angeklagten nur mit anderthalbstündiger Verspätung beginnen können. Die Frau musste von Rettungssanitätern behandelt werden, konnte später aber am Auftakt der Verhandlung teilnehmen. Der Prozess ist mit weiteren sieben Verhandlungstagen bis Mitte Juni terminiert.