Panorama

Halsbrecherische Verfolgungsfahrt – Fahrer angeblich Kind

Mit bis zu 160 km/h und riskanten Manövern flüchtet ein Auto bei Düsseldorf vor der Polizei. Am Steuer: Angeblich ein 13-Jähriger, den die Polizei wieder freilassen muss.

30.04.2026

Polizeihubschrauber bei Verfolgungsjagd eingesetzt (Archivbild)Wolfram Kastl/dpa

Polizeihubschrauber bei Verfolgungsjagd eingesetzt (Archivbild)Wolfram Kastl/dpa

© Wolfram Kastl/dpa

Streifenwagen der Polizei haben bei Düsseldorf eine Verfolgungsjagd wegen waghalsigen Manövern der Flüchtenden zweimal abbrechen müssen. Ein Polizeihubschrauber habe den flüchtigen Wagen dann aber wieder entdecken können: Der Fahrer ist angeblich 13 Jahre alt und damit strafunmündig, der wegen Einbruchsdelikten polizeibekannte Beifahrer 16, teilte die Polizei in Mettmann mit. 

Ein Polizist hatte in seiner Freizeit das Duo in Mettmann beobachtet und vermutet, dass es sich um Einbrecher handeln könnte. Als Streifenwagen ihr Auto kontrollieren wollten, sei es mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geflüchtet. 

Dabei habe er mehrere rote Ampeln missachtet und auch Fahrbahnen des Gegenverkehrs genutzt. Wegen der gefährlichen Fahrweise brach die Polizei die Verfolgung zunächst ab.

Hubschrauber sichtet flüchtigen Wagen

Wenig später sei das Auto auf der Autobahn 3 in Richtung Oberhausen erneut gesichtet worden. Der Wagen sei dort laut Polizei mit rund 160 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen und habe unter anderem den Standstreifen genutzt. Auch hier sei die direkte Verfolgung aus Sicherheitsgründen beendet worden.

Ein Polizeihubschrauber habe das Fahrzeug schließlich in Ratingen an einer Bushaltestelle vor einem Supermarkt gesichtet. Bei der Kontrolle habe es sich bei dem mutmaßlichen Fahrer um ein 13 Jahre altes Kind gehandelt, wobei Zweifel an der Altersangabe im Ausweis bestünden. 

Der mutmaßliche Beifahrer sei ein 16-jähriger Jugendlicher, der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sei. Die beiden seien zur Wache gebracht und nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Jugendamt wieder entlassen worden. Hinweise auf einen Einbruch an dem zuvor beobachteten Wohnhaus hätten sich nicht ergeben.