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Hagelschaden am Auto – So zahlt die Versicherung wirklich

Hagelschaden am Auto? Was jetzt zu tun ist, damit die Versicherung zahlt – und warum Sie nicht sofort reparieren lassen sollten.

10.06.2026

Hagelschaden am Auto? Wer jetzt losrepariert ohne Deckungszusage, zahlt am Ende vielleicht selbst.picture alliance/dpa

Hagelschaden am Auto? Wer jetzt losrepariert ohne Deckungszusage, zahlt am Ende vielleicht selbst.picture alliance/dpa

© picture alliance/dpa

Der Frühsommer kann es in sich haben. Gerade war es noch schön, kurz darauf tobt ein heftiges Unwetter mit Hagel. Der kann auch tüchtige Spuren am Auto hinterlassen. Doch immerhin deckt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung solche Schäden ab – vorausgesetzt, die Versicherungsnehmer halten sich an die Regeln. Das bedeutet in solchen Fällen, dass man eine sogenannte Schadenminderungspflicht hat, erläutert die Prüforganisation Dekra. Das heißt, dass man Folgeschäden abwenden muss.

Wurden etwa die Autoscheiben eingeschlagen, müssen diese so abgedeckt werden, dass eventuell nachfolgender Regen nicht weitere Schäden verursachen kann. Aber ganz wichtig: Das ist kein Freibrief für Notreparaturen oder Teilinstandsetzungen, so Dekra. Reparaturen dürfen erst nach Rücksprache mit dem Kfz-Versicherer beauftragt werden, so die Prüforganisation. Denn fehlt die Deckungszusage des Versicherers, beseht die Gefahr, dass man die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen muss.

Diese Reihenfolge muss beachtet werden

Deswegen sei es wichtig, die Reihenfolge im Schadenfall genau einzuhalten. So muss der Versicherer unverzüglich über Tag, Uhrzeit und Ort des Schadens in Kenntnis gesetzt werden. Sinnvoll ist, die Schäden etwa mit dem Smartphone zu fotografieren. Wurde der Schaden gemeldet, kommt es in der Regel zu einem Besichtigungstermin, wo ein Gutachter die Schadenhöhe und gegebenenfalls auch den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert bestimmt.

Danach kann man sich entscheiden, das Auto reparieren zu lassen oder sich die betreffende Summe auszahlen zu lassen. Wer reparieren will, sollte den eigenen Vertrag prüfen, ob es eine Werkstattbindung gibt, dann muss man dort reparieren lassen. Andere Verträge stellen es dem Versicherten indes frei.

Zeit und Nerven kann sparen, wer bei angekündigten Hitzegewittern mit Hagelgefahr das Auto rechtzeitig etwa in einer Garrage in Sicherheit bringt. Wer keine eigene hat, kann im Zweifel auch darüber nachdenken, sein Fahrzeug für den Zeitraum des Unwetters in einer öffentlichen Parkgarage unterzustellen – das kostet zwar ein wenig, aber das Auto übersteht es schadlos.