Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 mit 150 Toten ist die Klage abgewiesen worden. Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig.
Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 mit 150 Toten ist die Klage abgewiesen worden. Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig.