Panorama

Gerichtsbeschluss: Auswirkung auf Polizeiermittlungen unklar

Nach dem Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung der GdP-Räume prüft die Staatsanwaltschaft, wie es mit den Ermittlungen weitergeht. Viele Beweise dürfen nicht mehr verwendet werden.

09.12.2025

Das Landgericht Gera entscheidet über die Verwertbarkeit von Beweismitteln in polizeiinternen Ermittlungen. (Symbolbild)Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Das Landgericht Gera entscheidet über die Verwertbarkeit von Beweismitteln in polizeiinternen Ermittlungen. (Symbolbild)Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

© Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Nach Gerichtsbeschlüssen des Landgerichts Gera im Zusammenhang mit polizeiinternen Ermittlungen ist unklar, wie es mit dem Verfahren weitergeht. „Wir sind in so einer Art Schwebezustand, wo wir jetzt einfach prüfen, was ist mit dem Ermittlungsverfahren jetzt noch zu machen oder nicht zu machen“, so Thomas Riebel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. 

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass das Landgericht Gera in mehreren Beschwerdeverfahren unter anderem eine umstrittene Durchsuchung in den Räumen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Erfurt für rechtswidrig erklärt hatte. Bei der Staatsanwaltschaft Gera laufen seit einiger Zeit schon Ermittlungen unter anderem gegen Personalräte der Polizei, die im Verdacht stehen, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. 

Grundlegende Beweismittel nicht mehr verwertbar

Alle bei der betreffenden Durchsuchung sichergestellten Gegenstände müssen nun auf Weisung des Gerichts wieder herausgegeben werden, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung könnten keine Rechtsmittel eingelegt werden, so der Sprecher. Konkret geht es um eine Durchsuchung der GdP-Räume im März dieses Jahres.

Der Verdacht dazu war bei den Ermittlern überhaupt erst entstanden, weil sie Telefone überwacht hatten. Das Gericht hatte unter anderem auch diese Telefonüberwachungsprotokolle als nicht verwertbar erklärt. Unklar sei nun, ob dies auch Auswirkungen auf die weiter im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse hat. „Das muss man jetzt tatsächlich erst mal intensiv prüfen anhand des Beschlusses, was man so noch hat“, so Staatsanwaltschafts-Sprecher Riebel weiter. 

Die GdP sah sich nach dem Gerichtsbeschluss in ihrer Kritik an den Maßnahmen bestätigt: „Diese Maßnahme entbehrte jeder tragfähigen rechtlichen Grundlage und hätte niemals stattfinden dürfen“, hieß es in einer Mitteilung der GdP.