Gericht gibt Radlern Fahrspur zurück
Nach der Sperrung der Nordbrücke nahm die Stadt Bonn Radfahrern auf einer viel befahrenen Straße eine Fahrspur weg und gab diese an die Autofahrer. Doch dagegen schritt jetzt ein Gericht ein.
Die Kennedybrücke, die in die Oxfordstraße in Bon mündet, ist seit der Sperrung der Nordbrücke stärker belastet. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa
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Die Stadt Bonn muss einen für den Autoverkehr umgewidmeten Fahrstreifen an die Radfahrer zurückgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln per Eilbeschluss entschieden. Nach der Sperrung der Nordbrücke wegen Baufälligkeit hatte die Stadt Bonn auf der Verkehrsachse Oxfordstraße eine für Radfahrer reservierte Fahrspur zu einer zweiten Spur für Autofahrer gemacht. Begründet wurde dies mit gestiegenem Verkehrsaufkommen auf der Oxfordstraße, die auf eine andere Brücke - die Kennedybrücke - zuführt.
Radfahrer klagten gegen diese Entscheidung und bekamen recht. Das Gericht gab den Eilanträgen statt. Die Stadt habe nicht überzeugend nachgewiesen, dass der Verkehr wirklich derart zugenommen habe und damit eine Gefahrenlage eingetreten sei, die die Maßnahme rechtfertige, so das Gericht. Die Belange des Radverkehrs seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen möglich.