Panorama

Gericht: Bei Personalmangel bessere Orga nötig

Eine Rechtsanwältin versäumte eine Frist und schob das auf Überlastung der verbliebenen Mitarbeiter. Damit kam sie nicht durch.

25.09.2025

Ausgangslage war eine nicht fristgerecht begründete Berufung gegen ein Urteil. (Archivbild)Paul Zinken/dpa

Ausgangslage war eine nicht fristgerecht begründete Berufung gegen ein Urteil. (Archivbild)Paul Zinken/dpa

© Paul Zinken/dpa

Eine Rechtsanwaltskanzlei muss sicherstellen, dass die Angestellten ihre Aufgaben auch bei Personalmangel zuverlässig erfüllen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. 

Das Landgericht Frankfurt hatte Mandanten der betroffenen Kanzlei wegen Mängeln bei einem Hauskauf zu knapp 30.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Rechtsanwältin legte dagegen Berufung ein, begründete diese aber nicht rechtzeitig. Das Fristversäumnis begründete sie mit „personeller Ausdünnung“ und Überlastung der „verbliebenen Büroangestellten“ und bat um Aufschub. 

Senat: Selbst schuld an Fristversäumnis

Der zuständige Zivilsenat wies den Antrag zurück und verwarf die Berufung. Es liege kein unverschuldetes Fristversäumnis vor. Es sei nicht auszuschließen, dass die Überlastung auf „organisatorischen Mängeln“ beruhe. 

Die Rechtsanwältin müsse stets sicherstellen, dass die Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllten, wenn die Belegschaft durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin reduziert sei. Wie ihr das gelinge, bleibe ihr überlassen. „Im Einzelfall könne es auch notwendig werden, dass die Anwältin die delegierten Aufgaben, wie zum Beispiel die Fristenkontrolle, wieder an sich ziehe.“ Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.