Gericht: Aufenthalt der Brüder Dramé wird nicht verlängert
Für den Prozess um den Tod von Mouhamed Dramé durch Polizeischüsse kamen seine zwei Brüder nach Dortmund. Ihre Aufenthaltserlaubnis lief ab - ein Anspruch auf Verlängerung besteht laut Gericht nicht.
Die beiden Brüder haben laut Gericht keinen Anspruch auf eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. (Archivbild) Federico Gambarini/dpa
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Die senegalesischen Brüder des bei einem Polizeieinsatz in Dortmund getöteten Mouhamed Dramé haben nach Abschluss des Strafprozesses keinen Anspruch eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden. Die beiden Brüder hatten an dem Dortmunder Prozess um die tödlichen Schüsse im Jahr 2022 auf ihren Bruder als Nebenkläger teilgenommen.
Sie waren laut Gericht ursprünglich mit Visa eingereist und hatten dann zum Zweck der Prozess-Teilnahme „befristete Aufenthaltserlaubnisse aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen“ erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis war Ende Januar abgelaufen. Ein Bündnis setzte sich für eine gesicherte Bleibeperspektive der Brüder Sidy und Lassana Dramé ein.
Gericht gibt Stadt Dortmund recht
Die Stadt Dortmund hatte Anträge auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und auf einer Arbeitserlaubnis im März abgelehnt, eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt und für den Fall der Nichtausreise eine Abschiebung in den Heimatstaat Senegal angedroht, wie das Gericht schilderte. Den dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das VG nun ab.
„Der Aufenthaltszweck der Teilnahme als Nebenkläger am Strafprozess ist mit dessen rechtskräftigem Abschluss entfallen“, begründete die Kammer. Ihr jüngerer Bruder (16) war im August 2022 mit fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole von einem Polizisten erschossen worden. Das Landgericht Dortmund war Ende 2024 zu dem Urteil gelangt, der Schütze habe aus Notwehr gehandelt, weil er irrtümlicherweise davon ausging, der Jugendliche habe ihn angreifen wollen.
Der 16-jährige Geflüchtete aus dem Senegal war mit einem Messer gegen sich selbst gerichtet im Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung aufgefunden worden und hatte auf Ansprache nicht reagiert. Als die Polizei Pfefferspray gegen ihn einsetzte, bewegte er sich auf die Beamten zu. Auch Taser stoppten ihn nicht, dann fielen die Schüsse. Neben dem Schützen sprach das Landgericht vier weitere an dem Einsatz beteiligte Polizeibeamte frei. Die Staatsanwaltschaft und die Familie Dramé legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Juni, die Freisprüche sind rechtskräftig
VG: Verlassen des Bundesgebiets ist keine außergewöhnliche Härte
„An der weiteren gesellschaftlichen Aufarbeitung des Todes ihres Bruders mag auch weiterhin ein erhebliches öffentliches Interesse bestehen, sie erfordert aber nicht zwingend die weitere Anwesenheit der Brüder im Bundesgebiet“, begründete das VG weiter. Das gelte auch für einen geplanten Dokumentarfilm.
Die beiden Männer seien im Bundesgebiet nicht in gleicher Weise verwurzelt wie Inländer, ihr Aufenthalt sei von Beginn an „erkennbar zeitlich begrenzt“ gewesen. Das Verlassen des Bundesgebiets bedeute für sie auch keine außergewöhnliche Härte. Der Beschluss des VG ist nicht rechtskräftig, eine Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht möglich.