Panorama

GdP: Menschen mit Messer sind eine Gefahr - altersunabhängig

In Bochum hat die Polizei eine Zwölfjährige niedergeschossen, als sie mit zwei Messern auf die Beamten zuging. Das ist eine belastende Situation für alle Beteiligten, findet die Polizeigewerkschaft.

17.11.2025

Patrick Schlüter, NRW-Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, spricht von einem belastenden Vorfall für alle Beteiligten. Roberto Pfeil/dpa

Patrick Schlüter, NRW-Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, spricht von einem belastenden Vorfall für alle Beteiligten. Roberto Pfeil/dpa

© Roberto Pfeil/dpa

Im Fall der in einem Polizeieinsatz niedergeschossenen Zwölfjährigen erinnert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an die Gefährlichkeit von Messerangriffen. „Menschen mit zwei messerartigen Gegenständen können selbst mit kleinen schnellen Bewegungen lebensbedrohliche Verletzungen verursachen. Das gilt unabhängig vom Alter“, sagte der NRW-Landesvorsitzende Patrick Schlüter auf Anfrage der Deutschen Presseagentur. 

In der Nacht zu Montag hatte die Polizei in Bochum auf ein gehörloses Mädchen geschossen, das nach bisherigen Angaben der Ermittler mit zwei Messern auf die Beamten zugegangen war. Die Zwölfjährige erlitt zunächst lebensgefährliche Verletzungen. 

Gewerkschafter: Messerlagen sind unberechenbar

Der Vorfall in Bochum sei ein „extrem belastendes Ereignis für alle Beteiligten“, betonte Schlüter. Dass in dem Einsatz eine Zwölfjährige schwer verletzt wurde, treffe auch die Kolleginnen und Kollegen tief. Gleichzeitig zeige der Einsatz erneut, wie unberechenbar solche „Messerlagen“ seien: Sie gehörten zu den „riskantesten Einsatzlagen, weil sie plötzlich passieren, kaum vorhersehbar sind und in Sekundenbruchteilen eskalieren“, führte er aus. Die GdP erwarte nun eine transparente Aufarbeitung aller Fakten durch die Ermittlungsbehörden. 

Hohe Anforderungen bei Schusswaffen gegen Kinder

Nach Angaben der Gewerkschaft sind Anforderungen zum Schusswaffengebrauch gegen Kinder gesetzlich noch strenger gefasst als gegen Erwachsene. So dürfen Schusswaffen gegen Menschen unter 14 Jahren laut Polizeigesetz gar nicht eingesetzt werden - außer um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren.