Fernzug fällt aus? Diese Rechte haben Sie
Die Bahn kommt - nicht. Zugausfälle bremsen Bahnreisende immer wieder aus, wie aktuelle Zahlen belegen. Wie man dann dennoch ans Ziel kommt und was gilt, wenn es gar nicht mehr weitergeht.
Wenn der Zug komplett ausfällt, gilt: Zugbindung weg – Reisende dürfen kostenlos eine andere Bahnverbindung nehmen oder das Ticket erstatten lassen.Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn
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Reisende wissen: Bei der Deutschen Bahn läuft es nicht immer nach Plan - und manchmal gar nicht.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums ist im ersten Halbjahr fast jeder zwölfte Fernzug (acht Prozent) des bundeseigenen Konzerns ganz oder auf einem Teil der Strecke ausgefallen. Für Betroffene ist es jedes Mal ärgerlich, wenn der ICE, IC oder EC nicht kommt. Sie haben dann die Wahl:
- Sie können kostenfrei eine andere Verbindung der Bahn nutzen, eine mögliche Zugbindung ist aufgehoben. Man kann auch einen früheren Zug nehmen, oder erst Tage später fahren. Teilt einem die Bahn nicht binnen 100 Minuten nach geplanter Abfahrt verfügbare Weiterreiseoptionen mit, dürfen Reisende sich selbst um eine Alternative kümmern - etwa ein Fernbusticket - und sich das Geld dafür zurückholen.
- Sie treten die Fahrt nicht an und fordern den Ticketpreis zurück.
Verfallen Sitzplatzreservierungen wegen eines Zugausfalls, muss man die Erstattung dafür extra beantragen. Nimmt man einen anderen Zug, muss man dort neu Sitze reservieren.
Kommt man wegen des Zugausfalls verspätet am Ziel an, kann man in vielen Fällen auch einen Teil des Ticketpreises als Entschädigung zurückfordern - ab einer Stunde Verzug sind es 25 Prozent, ab zwei Stunden 50 Prozent. Ablehnen kann die Bahn das nur, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände der Grund für den Zugausfall waren - dazu zählen Extremwetter oder Personen im Gleis.
Wartezeit ist lang - was zu Verpflegung und Hotel gilt
Wer wegen eines Zugausfalls am Bahnhof festhängt, hat bei mehr als einstündigen Verzögerungen Anspruch auf Speisen und Getränke, sofern sie im Bahnhof verfügbar sind.
Fällt der letzte Zug aus und gibt es nachts keine Option, etwa mit dem Taxi (bis zu 120 Euro Fahrtkosten werden erstattet) zum Ziel zu kommen, müssen Bahnunternehmen eine Nacht im Hotel zahlen.
Reisende sollten zunächst bei der Bahn nachfragen. Bekommen sie dort keine Hilfe, etwa weil kein Mitarbeiter der Bahn vor Ort ist, können sie sich selbst um eine Unterkunft kümmern und sich das Geld dafür später zurückholen. Die Bahn schreibt: „Achten Sie darauf, dass die Kosten angemessen sind. Die Belege reichen Sie anschließend über das Fahrgastrechte-Formular ein.“
Wo man Ansprüche geltend macht
Reisende können alle Ansprüche, von der Entschädigungen bis zur Hotelübernachtung, entweder direkt über bahn.de oder die DB-Navigator-App geltend machen. Oder sie füllen das Formular aus, drucken es anschließend und schicken es per Post an folgende Adresse: DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.