Ex-Polizist vor Gericht: Mord oder fahrlässige Tötung?
In einem kleinen Dorf im Hochtaunuskreis wird eine Frau von ihrem Freund, einem Bundespolizisten, erschossen. Er sagt, es sei ein Unfall gewesen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Vor dem Frankfurter Landgericht neigt sich ein Prozess gegen einen Bundespolizisten, der seine Freundin erschossen haben soll, dem Ende entgegen. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa
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Im Prozess gegen einen ehemaligen Bundespolizisten, der mit seiner Dienstwaffe seine Freundin erschossen haben soll, liegen die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Es handle sich um einen heimtückischen Mord, die Folge sei eine lebenslange Freiheitsstrafe, sagte der Vertreter der Anklagebehörde im Frankfurter Landgericht.
Der Rechtsanwalt des 24-Jährigen sah dagegen eine fahrlässige Tötung. Er beantragte eine Strafe von drei Jahren, außerdem solle sein Mandant auf freien Fuß gesetzt werden. Die Schwurgerichtskammer will in zwei Wochen ihr Urteil verkünden.
Der Angeklagte mit deutsch-portugiesischer Staatsangehörigkeit sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Er hatte zwar zugegeben, im Mai 2024 seine 23 Jahre alte Freundin in deren Wohnung im hessischen Weilrod (Hochtaunuskreis) erschossen zu haben, und zwar mit seiner Dienstwaffe. Damals arbeitete er noch als Bundespolizist am Frankfurter Flughafen. Es habe sich jedoch um einen Unfall gehandelt, erklärte der Angeklagte.
Verhängnisvolle Bewegung?
Seiner Freundin habe er an dem Abend die Funktionsweise der Waffe erklärt und dabei auch abgedrückt. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass diese geladen gewesen sei, bekräftigte der 24-Jährige. Zudem habe er beim Abdrücken eine verhängnisvolle Bewegung in ihre Richtung gemacht, sodass die Kugel sie in der Nähe des Schlüsselbeins getroffen habe. Die junge Frau starb noch in ihrer Wohnung.
Die Staatsanwaltschaft hält dies für eine Schutzbehauptung und geht davon aus, dass der Bundespolizist seine Freundin während eines Streits etwa wegen seines Alkoholkonsums absichtlich erschossen hatte. Beim Verfassen der Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von einem Totschlag ausgegangen, nach dem Ende der Beweisaufnahme plädierte sie jetzt jedoch auf heimtückischen Mord.
Die 23-Jährige habe kochend am Herd gestanden, sei arg- und wehrlos gewesen, erklärte der Staatsanwalt. „Sie konnte noch die Hände hochreißen, aber da hatte sie schon keine Chance mehr.“
Unendlicher Schmerz
Die Familie der Getöteten, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, schlossen sich dem Antrag des Staatsanwalts an. „Der Schmerz ist unendlich tief“, sagte einer der Schwestern zu dem Angeklagten: „Das Vertrauen in unsere Menschenkenntnis und in die Polizei ist beschädigt.“ Der Mann entschuldigte sich bei der Familie: Auch wenn er ihren Schmerz nicht lindern könne, wolle er ihnen sagen, dass es ihm leidtue.

Staatsanwalt Daniel Wegerich hat im Fall des Bundespolizisten, der seine Freundin erschossen haben soll, auf Mord plädiert. (Archivbild) Andreas Arnold/dpa
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