Panorama

Erster Bestatter bekommt Erlaubnis für Flussbestattungen

Ein Mainzer Bestattungsunternehmen ist das Erste: Es darf Flussbestattungen in einem bestimmten Rhein-Abschnitt anbieten. Wie sieht es in anderen Teilen des Landes aus?

03.12.2025

Seebestattungen wie hier in der Ostsee gibt es schon lange - Flussbestattungen, wie sie nun in Rheinland-Pfalz erlaubt sind, sind neu. (Archivbild)Carsten Rehder/dpa

Seebestattungen wie hier in der Ostsee gibt es schon lange - Flussbestattungen, wie sie nun in Rheinland-Pfalz erlaubt sind, sind neu. (Archivbild)Carsten Rehder/dpa

© Carsten Rehder/dpa

Das erste Unternehmen in Rheinland-Pfalz hat eine Genehmigung für Flussbestattungen erhalten. Etwas mehr als zwei Monate nach in Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd einem Betrieb in Mainz die Genehmigung erteilt, wie die Behörde mitteilte. 

Dieses Unternehmen darf damit sofort lösliche Asche-Urnen im Rhein zwischen den Flusskilometern 500 und 511,5 einbringen. Geplant sind demnach bis zu zwei Fahrten in der Woche mit bis zu fünf Asche-Urnen pro Fahrt.

„Es darf ausschließlich die Asche der verstorbenen Person, mittels schnellauflösender Urne, durch eine Bestatterin oder einen Bestatter von einem fahrenden Schiff in den Fluss eingebracht werden“, hieß es. Eine wasserrechtliche Erlaubnis sei für die Einbringung der Urne in einen Fluss notwendig. 

Was ist durch das neue Gesetz erlaubt?

Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz gilt als das fortschrittlichste bundesweit. Es wurde im September beschlossen und ermöglicht unter anderem Bestattungen in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das seinen Einwohnern diese Art der Beisetzung erlaubt. 

Außerdem ist es demnach auch möglich, Asche unter dem Apfelbaum im Garten zu verstreuen, Teile der Asche zu einem Diamanten als Erinnerungsschmuckstück weiterverarbeiten zu lassen oder eine Urne zu Hause aufzubewahren. Auch Tuchbestattungen werden vom neuen Gesetz erlaubt. 

Wie sieht es im Norden aus?

Für die Flussbestattungen braucht es allerdings Genehmigungen. Diese werden zurzeit noch einzeln entschieden. Demnächst wird jedoch eine neue Durchführungsverordnung erwartet. Diese ist nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) derzeit in der rechtsförmlichen Prüfung beim Justizministerium. 

In der Verordnung wird im Detail geklärt, wo in Flüssen Asche-Urnen ausgebracht werden dürfen und wo nicht, wie eventuell in der Nähe von Badestellen oder Messstellen. Voraussichtlich würden bei der Mosel wegen der Staustufen andere Flächen freigegeben als am Rhein, sagte Hoch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Im Norden gibt es noch keine solche Genehmigung wie für den Betrieb in Mainz. Die SGD Nord arbeite derzeit an der praktischen Umsetzung und prüfe, wie die Bescheide rechtssicher erteilt werden können sowie an welchen Stellen dies konkret realisierbar ist, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit.