Panorama

Dealer mit Kopfschuss ermordet – lebenslange Haft

Ein Mann wird erschossen, als er gerade eine Lieferung Kokain übergeben will. Der Täter soll ihm die Waffe direkt an den Kopf gesetzt und abgedrückt haben.

06.10.2025

Richter Jörg Schmitt sprach beim Urteil von einer „brutalen und kaltblütigen Tat“. (Archivbild)Bernd Thissen/dpa

Richter Jörg Schmitt sprach beim Urteil von einer „brutalen und kaltblütigen Tat“. (Archivbild)Bernd Thissen/dpa

© Bernd Thissen/dpa

Rund ein Jahr nach dem Kopfschuss-Tod eines Drogendealers aus Essen ist ein 35-Jähriger aus Gladbeck (Kreis Recklinghausen) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Essener Schwurgericht sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte dem späteren Opfer am 14. September vergangenen Jahres eine Pistole an den Kopf gehalten und abgedrückt hat. Auslöser soll ein Streit um die Bezahlung von 300 Gramm Kokain gewesen sein.

Richter Jörg Schmitt sprach beim Urteil von einer „brutalen und kaltblütigen Tat“. Die Richter hätten in die „Abgründe menschlichen Handelns blicken müssen“.

Es sollte keine Zeugen geben

Nach dem tödlichen Schuss hatte der 35-Jährige laut Urteil auch noch auf einen weiteren Mann geschossen, der zur Tatzeit ebenfalls in seiner Gladbecker Wohnung war. Aus Sicht der Richter sollte es keine Zeugen geben. Dieser Mann war jedoch nicht getroffen worden, weil er die Pistole gerade noch wegschlagen konnte. Der Schuss durchschlug den Kragen seiner Weste. Er flüchtete danach auf Socken aus der Wohnung.

Der Angeklagte selbst hat sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Polizei hatte ihn festnehmen können, als er gerade dabei war, die bereits in Bettlaken gewickelte Leiche zu entsorgen.

Zwei mitangeklagte Bekannte des 35-Jährigen sind ebenfalls verurteilt worden. Einer soll die Schusswaffe besorgt haben, der andere soll bei der Beseitigung der Leiche dabei gewesen sein. Dafür sind ihm laut Urteil 8.000 Euro versprochen worden. Gegen diese beiden Männer verhängten die Richter sechs Jahre und neun Monate beziehungsweise sechs Jahre und drei Monate Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.