Panorama

Bezirksregierungen verbieten Wasserentnahme aus Flüssen

Wegen niedriger Pegelstände ist die Wasserentnahme aus mehreren Flüssen vorübergehend untersagt worden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

03.07.2026

Hitze und ausbleibender Regen lassen die Pegelstände auch in NRW sinken.Rolf Vennenbernd/dpa

Hitze und ausbleibender Regen lassen die Pegelstände auch in NRW sinken.Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Aufgrund niedriger Pegelstände haben die Bezirksregierungen Köln und Münster die Wasserentnahme aus mehreren Flüssen verboten. Auslöser dafür sind ausbleibender Regen und die Hitzetage der zurückliegenden Wochen.

Die Verfügungen gelten für die Flüsse Sieg, Agger, Rur und Erft im Regierungsbezirk Köln, für die Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf sowie für die Ems auf den Gebieten der Kreise Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster.

Die Bezirksregierungen untersagen die Entnahme von Wasser. (Archivbild)Thomas Banneyer/dpa

Die Bezirksregierungen untersagen die Entnahme von Wasser. (Archivbild)Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Laut der Bezirksregierung Köln liegen die Wasserstände derzeit auf einem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. In der Folge gilt das Verbot vorerst vom 6. Juli bis zum 30. September.

Allgemeinverfügungen gelten vorerst bis zum Herbst

Das Verbot der Bezirksregierung Münster gilt bereits ab Samstag, den 4. Juli. Man rechne damit, dass die Ems ab Oktober wieder ausreichend Wasser führen werde. Bis dahin werde man fortlaufend prüfen, ob eine Aufhebung oder Änderung der Allgemeinverfügung möglich sei.

In allen Fällen ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh weiterhin erlaubt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.