Panorama

Bewährungsstrafe in Prozess um „Panama Papers“

Jahrelang nutzten auch Deutsche von einer Firma aus Panama gegründete Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung. Die Veröffentlichung der „Panama Papers“ vor zehn Jahren setzte dem ein Ende.

22.04.2026

Vor dem Landgericht Köln wurde ein Fall zu den „Panama Papers“ verhandelt (Archivbild).Rolf Vennenbernd/dpa

Vor dem Landgericht Köln wurde ein Fall zu den „Panama Papers“ verhandelt (Archivbild).Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Es war ein Prozess infolge der „Panama Papers“: Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von rund 13 Millionen Euro hat das Kölner Landgericht einen 57-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren war nach der Veröffentlichung der sogenannten “Panama Papers„ vor rund zehn Jahren ins Rollen gekommen.

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme und einem am ersten Verhandlungstag von dem 57-Jährigen abgelegten Geständnis davon überzeugt, dass der Angeklagte mit Mittätern gegen Bezahlung „massenhaft“ und „fabrikmäßig“ sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama und anderen als Steueroasen bekannten Staaten gegründet hatte.

Zweck der Gesellschaften sei „nie ein irgendwie geartetes operatives Geschäft“ gewesen, betonte die Vorsitzende Richterin. Vielmehr hätten die Offshore-Gesellschaften die „wirtschaftlich Berechtigten“, also die tatsächlichen Besitzer der Gesellschaften, in die Lage versetzt, „Vermögenswerte zu verschleiern und Steuern zu hinterziehen“.

Die Offshore-Gesellschaften hätten demnach als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert. Die Kapitalerträge, die deutsche Eigner solcher auch als Briefkastenfirmen bekannten Gesellschaften erzielten, seien dann in der Bundesrepublik nicht ordnungsgemäß versteuert worden.

Steuerschaden inzwischen beglichen

Der Fall landete vor dem Kölner Landgericht, weil auch zahlreiche Steuersünder aus Köln und Umgebung von den Dienstleistungen der panamaischen Firmengruppe profitiert hatten. Insgesamt führte die Anklage der Staatsanwaltschaft 50 exemplarische Offshore-Gesellschaften auf, die den genannten Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro angerichtet hatten.

Die Richterin verwies darauf, dass der Steuerschaden von den Verursachern inzwischen komplett beglichen worden sei. Der ebenfalls in der Anklage erhobene Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung war am vorletzten Verhandlungstag des Prozesses eingestellt worden.

Offengelegt hatten die Machenschaften der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen im Frühjahr 2016 die „Süddeutsche Zeitung“ und weitere dem Internationalen Netzwerk Investigativer Journalisten (ICIJ) angehörende Medien. Der Zeitung war von einem unbekannten Whistleblower ein gigantisches Datenleck von 11,5 Millionen Dokumenten zugespielt worden.

Fast 400 Journalisten aus mehr als 80 Ländern waren an den Recherchen zu dem Komplex beteiligt. Für die Enthüllungen rund um die „Panama Papers“ erhielt das ICIJ 2017 den Pulitzer-Preis, die höchste Auszeichnung im US-Journalismus.