Beschleunigte Durchführung von Strafverfahren
Mordfälle kommen in Hessen laut Richterbund meist ohne Verzögerung vor Gericht. Wie gelingt eine schnelle Anklage und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Wer in Hessen eines Mordes verdächtigt wird, landet meist rasch vor Gericht. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa
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Für Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot. Eine Anklage muss nach Angaben des Richterbundes in der Regel innerhalb von sechs Monaten bei Gericht eingehen.
„Wer eines Mordes verdächtig ist, sitzt in Untersuchungshaft“, sagte Frank Wamser, Landesvorsitzender Deutscher Richterbund Hessen. „Das bedeutet, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde als auch das Gericht eine besonders beschleunigte Art und Weise der Prozessführung vornehmen müssen.“
Laut Wamser gelingt es in Hessen in aller Regel, Mordprozesse in der vorgesehenen Zeit abzuarbeiten. „Da bei Mordverfahren die Polizei sowohl personell wie sachlich gut ausgestattet ist, ergeben sich hierbei in aller Regel keine Probleme.“