Bande auf Sportwagen spezialisiert – zwei Männer vor Gericht
Eine Tätergruppe soll im ganzen Bundesgebiet teure Sportwagen gestohlen haben. Zwei Angeklagte stehen nun in Düsseldorf vor Gericht.
Auf hochwertige Sportwagen hatte es eine Diebesbande abgesehen. (Symbolbild)Roberto Pfeil/dpa
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Fünf Luxusautos in nur zwei Monaten: Zwei 27 und 35 Jahre alte Männer müssen sich seit Mittwoch wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im April und Mai 2024 in Nordrhein-Westfalen fünf Sportwagen im Wert von mehr als einer halben Million Euro gestohlen zu haben.
Die PS-starken Fahrzeuge wurden laut Anklage in Köln, Meerbusch, Mülheim an der Ruhr, Bielefeld und Sassenberg entweder aus Garagen oder auf der Straße gestohlen. Demnach sollen die beiden Angeklagten gemeinsam mit einem Autoelektronik-Spezialisten zugeschlagen haben. Der dritte Mann war bereits im Frühjahr in einem Prozess am Landgericht Köln zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.
In Wiesbaden auf frischer Tat ertappt
Die teuren Fahrzeuge suchte die Auto-Bande im ganzen Bundesgebiet. Die gestohlenen Sportwagen wurden laut Anklage zentral in Rotenburg an der Wümme gesammelt und weitergegeben.
Der 35-jährige Angeklagte war mit zwei weiteren mutmaßlichen Bandenmitgliedern Anfang Juli 2024 in Wiesbaden von einem mobilen Einsatzkommando der hessischen Polizei auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden. Der kurz zuvor von ihnen gestohlene Porsche im Wert von 130.000 Euro wurde dabei unbeschädigt sichergestellt. Der 27-jährige Mitangeklagte wurde erst im März dieses Jahres in Polen gefasst.
Auf die Spur der Bande seien die Ermittler durch ein Verfahren zu Menschenhandel gekommen, hieß es bei Gericht. Bei der Auswertung von Mobiltelefonen hätten die Fahnder Hinweise auf die Männer erhalten. Danach wurden die Verdächtigen überwacht. Anfang Juli 2024 wurden die deutschen Fahnder von ihren polnischen Kollegen über die Einreise von drei Bandenmitgliedern informiert und schlugen zu.
Die beiden Angeklagten äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.