Panorama

BGH prüft Streit um Streetart-Gemälde an Hochhaus-Fassade

Darf ein Hochhaus zur XXL-Leinwand werden? Während die Mehrheit der Wohnungseigentümer auf Kunst setzt, kämpft sich ein Eigentümer bis vor den Bundesgerichtshof.

10.07.2026

Auf dieser Fassade soll nach dem Willen mehrerer Wohnungseigentümer ein Kunstwerk entstehen - doch einer ist dagegen. Rolf Vennenbernd/dpa

Auf dieser Fassade soll nach dem Willen mehrerer Wohnungseigentümer ein Kunstwerk entstehen - doch einer ist dagegen. Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Ein Streit um ein großformatiges Streetart-Gemälde an der Fassade eines Hochhauses in Wuppertal beschäftigt am Freitag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Ein Wohnungseigentümer hat sich bislang erfolglos durch die Instanzen geklagt, um zu verhindern, dass die Nordseite des Gebäudes Teil eines stadtweiten Kunstprojekts wird. Dabei sollen mehrere Werke entlang der Talachse ein Ensemble bilden.

Die Mehrheit der Eigentümer einer Wohnanlage hatte im Juli 2024 beschlossen, dass die Verwalterin einen Vertrag mit dem verantwortlichen Verein abschließe. Der Kläger halte dies für unzulässig, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Der Mann argumentiere etwa, das Gemälde gestalte die Wohnanlage grundlegend um. Zudem bleibe offen, wie das Kunstwerk letztlich aussehen werde.

Das spielte aus Sicht des Landgerichts Düsseldorf aber auch keine Rolle. In dem beanstandeten Beschluss gehe es um den Abschluss eines Vertrages, um ein Kunstwerk anzubringen. Es solle gerade keine konkrete Fassadengestaltung beauftragt werden, heißt es in dem Urteil aus dem Juli 2025.

Am BGH will der klagende Wohnungseigentümer mit seiner Revision weiterhin erreichen, dass der Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt wird. Ob der fünfte Zivilsenat schon am Freitag ein Urteil spricht, ist offen.