Panorama

Arbeitsunfähig im Homeoffice: Wann bin ich krank genug?

Schmerzen, Fieber und trotzdem ran an den Laptop: Wer im Homeoffice krank ist, fühlt sich oft verpflichtet weiterzuarbeiten. Was gilt rechtlich?

22.04.2026

Wer von einem Infekt geplagt wird, der ist in der Regel sowohl im Büro als auch im Homeoffice gleichermaßen arbeitsunfähig.Christin Klose/dpa-tmn

Wer von einem Infekt geplagt wird, der ist in der Regel sowohl im Büro als auch im Homeoffice gleichermaßen arbeitsunfähig.Christin Klose/dpa-tmn

© Christin Klose/dpa-tmn

Arbeiten, bis nichts mehr geht: Vielen Menschen fällt es schwer, kürzerzutreten. In einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Personalberatung YER erklärte mehr als die Hälfte (52 Prozent), regelmäßig an der Belastungsgrenze zu arbeiten. Fast ebenso vielen (49 Prozent) fällt es schwer, sich krankzumelden, wenn sie sich nicht fit fühlen. 52 Prozent der Befragten stimmten der Aussage „Im Homeoffice arbeite ich eher trotz Krankheit weiter, weil es ‚irgendwie geht‘“ zu.

Die Gründe liegen auf der Hand: Homeoffice geht zur Not auch vom Sofa aus. Und die Ansteckung von Kollegen oder Kunden muss auch niemand fürchten. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus - muss, wer im Homeoffice krank ist, von größerer Last geplagt sein, als derjenige, der im Büro arbeitet?

Homeoffice senkt Schwelle zur Arbeitsfähigkeit nicht

„Arbeitsunfähig bedeutet ‚Ich kann die konkrete Arbeit nicht verrichten‘“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Das gilt für das Homeoffice wie auch fürs Büro. Homeoffice ist also kein Sonderfall, der die Schwelle zur Arbeitsfähigkeit senkt. 

Wer Fieber hat und von einem Infekt geplagt wird, der ist in der Regel sowohl im Büro als auch im Homeoffice gleichermaßen arbeitsunfähig. Für die meisten Krankheiten dürfte gelten: Krank ist krank - egal wo. 

Aber auch Ausnahmen sind denkbar. „Wenn ich etwa eine Fußverletzung habe und mich nur innerhalb der Wohnung bewegen kann, kann das tatsächlich sein, dass man im Homeoffice arbeitsfähig ist, nicht aber im Büro“, so der Experte. In einem solchen Fall bräuchte es allerdings ein Attest über die Beeinträchtigung. Außerdem müsste der Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel bereitstellen.