Panorama

Amazon-Sammelklage: Für Teilnahme nicht länger zögern

Mehrkosten für werbefreies Streaming? Rund 17 Millionen Menschen in Deutschland können sich gegen das frühere Vorgehen des Anbieters Amazon Prime Video wehren - wenn sie an der Sammelklage teilnehmen.

01.04.2026

Werbung statt Werbefreiheit: Amazon führte im Februar 2024 ohne Zustimmung der Kunden Werbeunterbrechungen bei Prime Video ein, wer keine Werbung will, muss seitdem 2,99 Euro mehr zahlen.Rolf Vennenbernd/dpa

Werbung statt Werbefreiheit: Amazon führte im Februar 2024 ohne Zustimmung der Kunden Werbeunterbrechungen bei Prime Video ein, wer keine Werbung will, muss seitdem 2,99 Euro mehr zahlen.Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Mehr zahlen oder weniger bekommen - vor diese Entscheidung stellte Amazon seine Kunden im Jahr 2024. Denn wer nicht bereit war, 2,99 Euro mehr pro Monat für seine Prime-Mitgliedschaft zu überweisen, der konnte seitdem nicht mehr werbefrei bei Prime Video streamen. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht mit einer Sammelklage gegen dieses Vorgehen vor, nun steht der Verhandlungsauftakt fest. Das bedeutet: Wer sich der Sammelklage noch anschließen möchte, sollte das besser zeitnah tun.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Prozessbeginn für den 19. Mai 2026 festgelegt. Drei Wochen nach diesem mündlichen Verhandlungstermin schließt das Klageregister, Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dann nicht mehr zur Sammelklage anmelden.

Teilnahme am Verfahren ist kostenfrei

Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prima-Abo hatten - und zwar unabhängig davon, ob sie seitdem mehr zahlen oder die Werbeblöcke akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht davon aus, dass in Deutschland rund 17 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind - und grundsätzlich ein Recht auf Entschädigung haben könnten. Bislang ins Klageregister eingetragen sind allerdings nur rund 200.000 Menschen.

Wer sich noch an der Klage beteiligen möchte, muss sich direkt online beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen - das dauert nur wenige Minuten. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der Verbraucherzentrale Sachsen kann bei Unsicherheit helfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei - ganz gleich, wie es ausgeht. Im Erfolgsfall können sie allerdings mit einer Entschädigung rechnen.