Absprachen und Versicherung: Housesitting richtig absichern
Housesitting klingt nach kostenlosem Urlaub an tollen Orten – doch was, wenn der Host plötzlich Regress fordert? Wie Fotos und klare Verträge helfen, Ärger und Kosten zu vermeiden.
Vor dem Housesitting sollte unbedingt der private Haftpflichtversicherer kontaktiert werden, um zu klären, was im In- und Ausland versichert ist.picture alliance / picture alliance / dpa-tmn
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Aufs fremde Haus aufpassen, ein Auge auf den Hund werfen oder den Garten in Form halten - und dabei kostenlos Urlaub an tollen Orten machen? Das versprechen sich einige vom sogenannten Housesitting. Dabei quartiert man sich auf bestimmte Zeit in den Häusern oder Wohnungen anderer Leute ein - und erledigt gegen die kostenlose Logis bestimmte Dinge.
Doch was tun, wenn dabei was schief- oder gar kaputtgeht? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) informiert über Regeln, Versicherungen und Regressansprüche. Kurz: Klare Absprachen und Versicherungen minimieren den Ärger im Nachgang.
Wie bekommt man Kontakt zu den Hosts?
Man meldet sich in der Regel über spezielle Plattformen im Internet an und schließt eine Mitgliedschaft ab. Das kann den Angaben zufolge zwischen 25 Euro bis über 200 Euro pro Jahr kosten.
Wenn man sich einig ist, sollten Interessenten mit den Gastgebern - schriftlich - die Rahmenbedingungen des Aufenthalts fixieren. Etwa den genauen Umfang der gewünschten Tätigkeiten wie das Versorgen von Haustieren oder Hausarbeiten. Aber auch Tabus sollten festgelegt sein - beispielsweise welche Räume oder Schränke verschlossen bleiben müssen. Darf man im Haus rauchen? Wer haftet für fahrlässig verursachte Schäden?
Allerdings können die Hosts die Housesitter auch von der Pflicht zum Schadenersatz vollumfänglich entbinden oder die Entschädigung auf einen gewissen Betrag begrenzen, notieren die Verbraucherschützer. Liegt ein Versicherungsschutz vor, sollte der in der Vereinbarung aufgeführt werden.
Darf man etwa sogar während des Aufenthalts Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder nutzen, sollte man fixieren, ob man über die Kfz-Versicherung der Gastgeber mitversichert ist.
Das ist beim Versicherungsschutz zu beachten
Apropos Versicherung - das ist der zweite wichtige Baustein: Die Verbraucherschätzer raten zu einer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung. Denn diese reguliert Schäden, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Aber: Das unbezahlte Housesitting werde in der Regel als Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst angesehen. Das falle dann in vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht unter den Versicherungsschutz.
Also: Den Haftpflichtversicherer vorher kontaktieren und abklären, was im In- und Ausland beim Housesittig versichert ist. Auch hier ist geraten, sich die Antworten schriftlich geben zu lassen. So sollte die private Haftpflicht auch für Gefälligkeits- und Freundschaftsdienste eintreten, und zwar möglichst mit hoher Versicherungssumme ohne Einschränkungen.
Die Verbraucherschützer raten dabei zu einem Vertrag ohne Ausschlussklauseln und mindestens zehn Millionen Euro Versicherungssumme. Kommt ein Auslandsaufenthalt infrage, hier auch auf weltweiten Versicherungsschutz achten. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung für sich ist dann sinnvoll.
Arbeiten dokumentieren - am besten mit Fotos
Wer Tätigkeiten übernimmt, sollte diese während des Aufenthalts dokumentieren - am besten auch mit Fotos. Dann hat man etwas vorzuweisen, sollte sich ein Host nach dem Aufenthalt über etwas beschweren.
Etwaige Regressforderungen sollte man dann der Haftpflichtversicherung melden und dazu eine Stellungnahme mit möglichst aussagekräftigen Dokumenten einsenden, so die Verbraucherzentrale NRW.