Polizei kontrollierte E-Scooter in Reken: Das sind die geltenden Regeln
Bei einer Kontrolle von E-Scootern in Reken hat die Polizei große Lücken beim Wissen der Fahrer um die geltenden Regeln festgestellt. Drei Fahrer hätten den Roller gar nicht benutzen dürfen - sie waren zu jung.
Der Bezirksdienst Reken und der Verkehrsdienst haben in der vergangenen Woche E-Scooter vor einer Schule in Reken kontrolliert.
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REKEN. E-Scooter gehören mittlerweile vielerorts zum Straßenverkehr dazu. Der Bezirksdienst Reken und der Verkehrsdienst haben daher in der vergangenen Woche vor einer Schule in Reken Kontrollen durchgeführt und die Fahrer auf geltende Regeln hingewiesen.
Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren? Darf eine weitere Person mitfahren? Und was gilt eigentlich, wenn ich während der Fahrt mein Handy benutze? Rund um die Nutzung von E-Scootern gibt es einige Regeln, die nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt seien, berichten die Einsatzkräfte. Bei ihrem Check überprüften sie unter anderem, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sind. Gleichzeitig sensibilisierten sie die Fahrer für die geltenden Vorschriften. Dabei fiel auf: Drei der jungen Fahrer hatten das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht.
Die bei der Kontrolle festgestellten Verstöße und Lücken im Wissen um die geltenden Vorschriften, nimmt die Polizei nun zum Anlass, diese zu erklären.
Diese Regeln gelten
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Für ihre Nutzer gelten daher zahlreiche Regeln, die auch für andere Kraftfahrzeuge gelten. Dazu gehört unter anderem das Verbot, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen. Auch beim Thema Alkohol gelten klare Grenzen. Ab 0,5 Promille kann das Führen eines E-Scooters eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Wer im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Sie ist an der Versicherungsplakette am Roller erkennbar. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden, die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt. Denn das zusätzliche Gewicht und die veränderte Gewichtsverteilung könnten das Fahrverhalten und die Stabilität des Rollers beeinträchtigen, so die Polizei. Gerade bei plötzlich erforderlichen Brems- oder Ausweichmanövern bestehe ein erhöhtes Risiko, zu stürzen. Wer trotzdem zu zweit unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld.
Auch bei der Wahl des Verkehrsraums gelten klare Regeln: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden, die Fahrer sollten vorgesehene Radwege nutzen. Ist ein solcher nicht vorhanden, darf innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf der Fahrbahn gefahren werden.
Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter zwar nicht, die Polizei empfiehlt ihn aber ausdrücklich: Ein Helm könne bei einem Sturz vor schweren Verletzungen schützen, betonen die Experten.