Kreis Borken

Kreis verlängert Sperrzonen in Heek und in Teilen von Ahaus

Die Regelung, die gegen Ausbreitung von Rinderherpes am 1. Oktober 2024 eingeführt wurden, werden um drei weitere Monate verlängert. Es wurden weitere Infektionen in zwei Betrieben innerhalb der Sperrzone und in einem Betrieb außerhalb der Sperrzone festgestellt.

30.06.2025

Symbolbild.

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KREIS BORKEN. Die Einrichtung einer Sperrzone ab dem 1. Oktober 2024 war aufgrund mehrfacher Rinderherpes-Ausbrüche (Bovine-Herpesvirus-Typ 1) in der Gemeinde Heek und den angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus (Bauernschaft Ammeln) erforderlich geworden. Damit sollte eine weitere Virus-Ausbreitung und einem damit verbundenen drohenden Verlust des Seuchenfreiheitsstatus für den gesamten Kreis Borken verhindert werden, heißt es in der Mittteilung des Kreises.

Zur Einrichtung der Sperrzone sei der Kreis Borken im Herbst 2024 per Erlass durch das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium aufgefordert worden. Die daraufhin mittels Allgemeinverfügung für die Rinderhalter zunächst für sechs Monate angeordneten Maßnahmen wurden anschließend um weitere drei Monate bis zum 30. Juni verlängert.

Nun muss die Allgemeinverfügung weitere drei Monate aufrechterhalten werden. Grund dafür: Kurz vor Ablauf der Frist für die Allgemeinverfügung zum 30. Juni 2025 wurden weitere Infektionen in zwei Betrieben innerhalb der Sperrzone und in einem Betrieb außerhalb der Sperrzone in Gronau festgestellt. Die eigentlich vorgesehene Aufhebung der Sperrzone konnte daher nicht realisiert werden, weil „die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß wäre“, heißt es.

Bei der letzten Verlängerung der Sperrzone zum 1. April wurden zahlreiche Erleichterungen für die rinderhaltenden Betriebe umgesetzt, so dass für die erneute Verlängerung zum 1. Juli keine weiteren Änderungen in der Allgemeinverfügung vorgenommen wurden.

Symbolbild.

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