Kreis Borken

Kreis Borken verbietet Wasserentnahme aus weiteren Gewässern

Im Kreis Borken wird die Wasserentnahme aus weiteren Flüssen und Bächen ab dem 2. Juli verboten. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die anhaltende Trockenheit und soll die Naturhaushalte schützen.

21.07.2026

Aus mehreren Gewässern darf im Kreis Borken kein Wasser mehr entnommen werden. Auch die Schlinge ist davon betroffen.

Aus mehreren Gewässern darf im Kreis Borken kein Wasser mehr entnommen werden. Auch die Schlinge ist davon betroffen.

© pd

KREIS BORKEN. Die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen wird für weitere Bereiche verboten. Der Kreis Borken teilt mit, dass ab Mittwoch, 2. Juli, aus folgenden Gewässern kein Wasser mehr entnommen werden darf: Ahauser Aa, Berkel, Dinkel, Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten sowie dem Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken.

Bereits seit dem 1. Juli gibt es ein Wasserentnahmeverbot für die Bocholter Aa und die weiteren Oberflächengewässer in ihrem Einzugsgebiet. Diese Verbote werden durch eine „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Borken jetzt als zuständige Wasserbehörde erlassen wird, mitgeteilt. Diese Verfügung ist zunächst ebenfalls befristet und zwar bis zum 31. Oktober, heißt es in der Mitteilung des Kreises weiter.

Keine Veränderung bei Wettervorhersagen

Anlass für die drastische Maßnahme ist die weiterhin zunehmende Trockenheit in der Region. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus den betroffenen oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken, sind sich die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung sicher.

Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Auf diese Weise sollen die durch die Trockenheit schon sehr „gestressten“ Gewässer vor zusätzlichen Problemen geschützt werden. Insbesondere an kleinen Gewässern bestehe durchaus die Möglichkeit, dass Wasserentnahmen dazu führen, dass Tiere verenden, heißt es weiter.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Borken überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Das sagen die Daten

Der Kreis Borken beobachtet regelmäßig mehrere wasserwirtschaftlich relevante Parameter, um den aktuellen Zustand des Wasserhaushaltes festzustellen und zu bewerten. Hierbei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: Niederschlagsdaten, Bodenfeuchte, Grundwasserentwicklung, Pegeldaten und Wetterprognosen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt die Auswertung der relevanten Daten, dass das Verbot erforderlich sei, um weitere nachteilige Entwicklungen zu verhindern. Das jeweilige Einzugsgebiet umfasst dabei alle Flächen, auf denen Niederschläge fallen und von denen das Wasser – über direkte und indirekte Wege – in das Hauptgewässer abfließt.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und der hohen Temperaturen sind die Wasserstände in den Gewässer konstant sehr niedrig. Stellenweise sind Gewässer bereits trockengefallen, so der Kreis. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet.