Kreis Borken

Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge sind jetzt dran

Alle Personen, die ab dem Jahr 1971 geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren bisherigen Papierführerschein in einen neuen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen.

07.11.2024

Für einige Jahrgänge ist in den kommenden Wochen der Umtausch der alten Führerscheine angesagt.

Für einige Jahrgänge ist in den kommenden Wochen der Umtausch der alten Führerscheine angesagt.

© Colourbox

KREIS BORKEN. Darauf hat jetzt der Kreis Borken hingewiesen.

Dieser Umtausch sei gesetzlich vorgeschrieben, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit solle sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Aussehen erhalten. Um eine reibungslose Abwicklung der Anträge zu gewährleisten und die anfallende Antragsflut besser zu verteilen, empfiehlt die Borkener Kreisverwaltung eine frühzeitige Einreichung. Zudem sind alle Personen, die nach dem Jahr 1953 geboren wurden und ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, ebenfalls zum Umtausch aufgerufen. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, ist nicht von der Umtauschpflicht betroffen.

Wer seine alte „Fleppe“ umtauschen will, der benötigt ein aktuelles biometrisches Foto, den Reisepass oder Personalausweis sowie den Antrag auf die Umstellung des Papierführerscheins. Dieser kann unter www.kreis-borken.de/fuehrerscheinumtausch heruntergeladen werden. Der Umtausch kostet 30,40 Euro.

Für den Umtausch können die Kunden selbst entscheiden, ob sie ihren Antrag vor Ort im Bürgerbüro ihres Rathauses einreichen (in Ahaus, Bocholt und Borken geht das über die Dienststellen des Fachbereiches Verkehr des Kreises), oder den Antrag per Post an den Fachbereich Verkehr, Burloer Straße 93, 46325 Borken, senden.