Raesfeld

Wasserentnahme in Üfter Mark ist erlaubt

Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat eine Klage des NABU-Landesverbands Nordrhein-Westfalen gegen die wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck in der in der Üfter Mark abgewiesen. Damit dürfen dort weiterhin bis zu acht Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr gefördert werden.

19.02.2023

In der Üfter Mark darf weiter Wasser gefördert werden.

In der Üfter Mark darf weiter Wasser gefördert werden.

© BZ-Archiv

Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage des Nabu ab

ERLE/SCHERMBECK. Zur Begründung führte das Gericht aus: Es ist in der Üfter Mark genügend Grundwasser vorhanden. Die Wasserbilanz ist ausgeglichen, wobei mögliche Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt wurden. Die bewilligte Entnahmemenge von bis zu acht Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr in der Üfter Mark werde nicht nur aufgrund der ausgeglichenen Wasserbilanz genehmigt, sondern auch, um die öffentliche Trinkwasserversorgung in Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Oberhausen, Schermbeck und Raesfeld sicherzustellen, so das Gericht. Dabei wird sogar weniger Grundwasser entnommen als in der Vergangenheit – nämlich 0,5 Millionen Kubikmeter weniger pro Jahr.

Moorfrosch ist nicht gefährdet

Eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen, die europäische Vorschriften mit einbezieht, ergab, dass die bewilligte Grundwasserentnahme auch die Naturschutzgebiete „Rhader Wiesen“ und „Witte Berge und Deutener Moore“ sowie die streng geschützte Art des Moorfroschs nicht gefährdet. Die Wasserbedarfsprognose wurde vom Gericht als nicht zu beanstanden eingestuft.

Sofern sich die bewilligte Fördermenge nachträglich als zu hoch herausstellen sollte, kann die Bezirksregierung entsprechende Anpassungen vornehmen. Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheidet.