Wahlwerbung: Raesfeld stellt keine Plakatierungsmöglichkeiten
Die Gemeinde Raesfeld teilt mit, dass sie anlässlich der Kommunalwahl am 13. September keine Plakatierungsmöglichkeiten aufstellen wird – insbesondere keine Stellwände, an denen Wahlplakate angebracht werden könnten.
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Parteien müssen eigene Stellwände aufstellen
RAESFELD. „Die Plakatierung und Werbung der jeweiligen politischen Parteien erfolgt ausschließlich auf eigenen Stellwänden“, heißt es.
Ferner schreibt die Kommune, dass Plakatwerbung frühestens drei Monate vor dem Wahltag aufgestellt werden darf. Vor Beginn der Plakatierung müssten die Parteien die Straßenverkehrsbehörde (für die Gemeinde Raesfeld ist das der Kreis Borken) über den Umfang der geplanten Maßnahmen informieren.
Keine Löcher graben
Der Boden dürfe durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, betont die Gemeinde. Vor allem dürften keine Löcher gegraben werden.
Sollten Beanstandungen festgestellt werden, seien diese spätestens drei Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
Die Werbeträger müssten spätestens vier Tage nach der Wahl abgebaut werden.
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