Raesfeld

Verband lehnt „Aufrüsten“ beim Herdenschutz ab

Enttäuscht reagiert der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) auf die Ergebnisse eines Gutachtens der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW).

23.02.2021

Wölfin Gloria darf nicht getötet werden. Der RLV sieht die Ergebnisse des Gutachtens kritisch.

Wölfin Gloria darf nicht getötet werden. Der RLV sieht die Ergebnisse des Gutachtens kritisch.

© pd

Kritik am Gutachten der Beratungsstelle

RAESFELD. Das Landesumweltministerium hatte den Auftrag erteilt, die Nutztierrisse im Wolfsgebiet Schermbeck zu bewerten. Nach Angaben des Ministeriums kam es seit 2018 zu 56 Vorfällen mit 111 getöteten Weidetieren. Meistens seien die Übergriffe der Wölfin Gloria zugeordnet worden, heißt es. Mindestens vier Mal sei dabei ein selbst nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden worden. Dennoch besage das Gutachten, dass eine Tötung der Wölfin zurzeit nicht in Betracht zu ziehen sei und empfiehlt eine konsequente Anwendung des empfohlenen Herdenschutzes.

Verantwortung zugeschoben

Nach Auffassung des RLV schiebt die DBBW damit erneut die Verantwortung für Wolfsrisse allein den Weidetierhaltern zu, indem deren Schutzbemühungen als unzulänglich beschrieben werden. Während die Wölfe in den anderen Wolfsgebieten in NRW kaum in Erscheinung träten, eskaliere die Situation am Niederrhein, so der RLV. Die unterschiedliche Situation ist nach Auffassung des RLV nur auf die dort lebenden Wölfe zurückzuführen.

Nach der Ablehnung der Tötung durch den DBBW fragt sich der RLV, unter welchen Bedingungen diese überhaupt möglich sein soll. Als Offenbarungseid wertet dieser Empfehlungen der Naturschützer, Weidetiere in der Nacht aufzustallen. Es käme damit aus Sicht des Verbands wie befürchtet: Der Wolf treibt die Tiere in den Stall.

Verband lehnt „Aufrüsten“ beim Herdenschutz ab

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