Raesfeld

Schutz alter Bäume: Der mündige Bürger kann auch mit Satzung enstcheiden

Leserbrief zur Diskussion um die Baumschutzsatzung in Raesfeld.

07.09.2026

Schutz alter Bäume: Der mündige Bürger kann auch mit Satzung enstcheiden

© Peter Berger

Die CDU will die Baumschutzsatzung abschaffen. Warum? Warum sollte ein gut funktionierendes Prozedere zum Schutz alten Baumbestandes aufgegeben werden? Weil es „nicht mehr zeitgemäß ist“? Wenn dem so ist, dann lasst es uns überprüfen und überarbeiten – aber doch nicht abschaffen!

Weil es die Bürger gängelt? Eine Baumschutzsatzung setzt darauf, wertvollen Altbaumbestand präventiv vor vorschneller Fällung zu bewahren. Ja, ich halte meine Mitbürger für verantwortungsvoll und glaube nicht, dass sie bei einer Abschaffung der Satzung anfangen würden, hemmungslos Bäume zu fällen. Aber es ist auch eine Wahrheit, dass man durch die bisherigen Vorgaben gründlicher reflektieren und begründen musste und sein Vorhaben dann vielleicht doch revidierte. Ein Baum mehr gerettet! Die relativ geringe Anzahl der Anträge und die sehr geringe Anzahl von Ablehnungen mögen ein Beweis dafür sein.

Angesichts der immer heißer werdenden Sommer frage ich mich: Wie kommt man gerade jetzt auf solch eine Idee?! Bäume kühlen durch Verdunstung, sie spenden Schatten und reduzieren Hitzeinseln. Alte, große Bäume mit ausladenden Kronen tun das. Junge Bäume brauchen zum Teil Jahrzehnte, um dieselbe Leistung zu erbringen. Würde ein Betrieb einen Meister und einen Gesellen entlassen und diese durch die (zum Ausgleich) doppelte Anzahl von Lehrlingen ersetzen? Die Förderung von Baumpflanzungen ist eine tolle Idee, aber sie ist kein Gegengewicht zu altem Baumbestand, sondern eine sinnvolle und wünschenswerte Ergänzung.

Und wenn man im Zusammenhang mit dem Thema auf die Gegebenheiten einiger Nachbargemeinden verweist: Gerne! Lasst uns auf die Stadt Borken gucken, auf Rhede, auf Bocholt, die begonnen haben, systematisch zu entpflastern und zu bepflanzen.

Die CDU setzt auf den mündigen Bürger. Prima! Dann lasst ihn doch auch entscheiden, ob er oder sie die Abschaffung der Baumschutzsatzung will oder nicht.