Raesfeld

Raesfelder Ratsvotum war rechtmäßig

Die Gemeinde Raesfeld hat das Landhaus Keller gekauft. Ein Erler hatte den Landrat des Kreises Borken gebeten zu prüfen, ob der Rat darüber korrekt informiert worden ist. Das Ergebnis: Die Dringlichkeitentscheidung war rechtmäßig.

13.11.2020

Die Gemeinde hatte das Landhaus Keller bei einer Versteigerung erworben.

Die Gemeinde hatte das Landhaus Keller bei einer Versteigerung erworben.

© Rentel

Landrat bestätigt Entscheidung

ERLE Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung des Rates hatte ein Bürger aus Erle angemeldet. Dabei ging es um den Kauf des ehemaligen Landhauses Keller durch die Kommune.

Versteigerung in Essen

Wie berichtet, hatte der damalige Bürgermeister Andreas Grotendorst die Immobilie für 1,16 Millionen Euro bei einer Auktion in Essen am 4. September ersteigert. Kurz zuvor hatte der Gemeinderat noch getagt. Das Vorhaben war zumindest im öffentlichen Teil der Sitzung nicht von der Verwaltung angesprochen worden. Daraufhin hatte sich der Erler an den Landrat als Kommunalaufsicht gewandt und gefragt, ob der Rat nicht schon Ende August über den Plan hätte informiert werden müssen.

Ergebnis der Prüfung

Nach sieben Wochen habe er vom Landrat des Kreises Borken eine Antwort bekommen, schreibt der Erler. Demnach stelle dieser fest, dass die Dringlichkeitentscheidung rechtmäßig war.