Mehr Geld für Herdenschutz
Das Landesumweltministerium weist darauf hin, dass die finanzielle Obergrenze für Schutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe aufgehoben worden ist. Zuletzt hatte es in einem Zeitraum von drei Jahren maximal 20.000 Euro für Zäune und Schutzhunde gegeben.
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© Michael Weirauch
Land gibt bisherige Obergrenze auf
SCHERMBECK/ERLE. Die Halter von Nutztieren können für Schutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen mehr Geld bekommen: Die bisher geltende Obergrenze von 20.000 Euro über drei Jahre sei nach einem entsprechenden Antrag des Landes bei der Europäische Kommission aufgehoben worden, teilt das Landesumweltministerium mit.
Tiere werden zunehmend draußen gehalten
Damit könne das Land Aufwendungen etwa für die Anschaffung elektrischer Zäune oder von Herdenschutzhunden ohne diese Obergrenze erstatten. Derzeit würden wegen der gestiegenen Temperaturen zunehmend wieder Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. Es müsse das Ziel sein, in den Wolfsgebieten Schafe und Ziegen großflächig durch gut funktionierende, elektrische Zäune gegen die Attacken von Wölfen zu schützen. Und: Eine Herdenschutzberatung biete die Landwirtschaftskammer NRW kostenfrei an.
In Nordrhein-Westfalen leben bislang drei Wölfe in weit voneinander entfernten Gebieten in der Region Schermbeck sowie in der Senne und der Eifel. In Schermbeck gibt es einen Hinweis auf ein Wolfspaar, nachdem das Landesumweltamt eine entsprechende Sichtung im Raum Hünxe bestätigt hatte (die BZ berichtete).
Resonanz bleibt abzuwarten
Welche Resonanz der Wegfall der finanziellen Obergrenze bei den Schafhaltern im Wolfsgebiet Schermbeck, zu dem auch die Gemeinde Raesfeld gehört, findet, ist noch offen. Bisher hatten diese mehrfach betont, dass die Schermbecker Wölfin Gloria offenbar gelernt habe, „wolfssichere“ Zäune zu überwinden. Daher war von ihnen eine Entnahme sprich Tötung des Tieres gefordert worden.