Lanuv bestätigt Wolfsnachweise in der Region
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt zwei weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. Dabei geht es um einen Wolfsriss in Hünxe und eine Sichtung in der Kirchheller Heide. Einem Förster war es gelungen, einen Wolf zu filmen.
Fast 180 Jahre galt der Wolf in weiten Teilen Europas, auch in NRW, als ausgestorben. Jetzt kehrt er zurück.
© Peter van Dam
Förster macht erstes Video des Tieres
RAESFELD/SCHERMBECK. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt zwei weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass ein Wolf am 23. Juli in Hünxe ein Schaf getötet und zwei weitere verletzt hat. Das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen konnte dabei die im Wolfsgebiet Schermbeck lebende Wölfin GW954f („Gloria von Wesel“) nachweisen.
Am 6. August hat ein Förster des Regionalverbands Ruhr (RVR) ein Video und Fotos von einem Wolf in einem Wald bei Dinslaken gemacht, teilt das Amt weiter mit. Eine Wolfsberaterin habe den Standort der Aufnahme betätigt. Anhand der Bilder haben das Lanuv und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) einen Wolf identifiziert.
Quelle Video: RVR Ruhr Grün
Halter des Tieres wurde informiert
Der betroffene Halter des Schafes, ein Schäfer aus Hünxe, wurde über das Ergebnis informiert. Er könne über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten, so das Lanuv weiter. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.
Das Lanuv erinnert Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone an seine Empfehlung, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Schutzmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune in voller Höhe gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.
Fördergeld für Wanderschäfer
Ferner verweist das Amt darauf, dass Wanderschäfer seit Mitte Juli für ihre Arbeit zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen können. 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium bereit, um den Aufwand, den Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen.
Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfsgebiete, Verdachtsgebiete und Pufferzonen ziehen, können bis Ende August eine Förderung für Schutzmaßnahmen beantragen.
© Peter van Dam