Landrat wird Wolfs-Petition nicht unterzeichnen
Dr. Ansgar Müller hat den Initiatorinnen der Wolfs-Petition geantwortet: Mit Verweis auf die behördliche Unabhängigkeit der Kreisverwaltung werde er die Petition nicht unterzeichnen, so Müller.
Der Landrat des Kreises Wesel wird die Wolfs-Petition nicht unterzeichnen.
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Verweis auf Unabhängigkeit der Behörde
SCHERMBECK/RAESFELD Dr. Ansgar Müller, der Landrat des Kreises Wesel, wird die Petition zum Schutz des Wolfes nicht unterzeichnen. In einem Antwort-Schreiben an die beiden Initiatorinnen, Tanja Brodel und Heike Brietsche-Ilsemann, verweist er darauf, dass er damit die „notwendige behördliche Unabhängigkeit für den weiteren Prozess“ gewährleisten wolle.
Erfahrungen aus Niedersachsen, wo mehrere Wolfsrudel ansässig seien, belegten, dass dort die Weidetierhaltung zurückgegangen ist, so Müller. Seit dem Auftreten der Wölfin gebe es auch im Kreis Wesel die Befürchtung, dass „eine Tendenz zur Aufgabe der Weidetierhaltung“ entstehen könnte. Viele Tierhalter übten ihre Tätigkeit nicht erwerbsmäßig oder nur nebenberuflich aus. Die Weidetierhaltung leiste einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege und zum Hochwasserschutz, etwa auf Deichen.
1000 Quadratkilometer große Zone
Das hiesige Wolfsgebiet umfasse eine knapp 1000 Quadratkilometer große Zone rund um Schermbeck. Hinzu komme eine Pufferzone mit 2805 Quadratkilometern. Dies zeige, wie viel Fläche und damit potenziell auch Weidetiere sich im Einzugsgebiet der ansässig gewordenen Wölfin befinden. Müller: „Es wäre wünschenswert, wenn der Bund oder das Land eine Weidetierprämie einführen würde, um eine Aufgabe der Weidetierhaltung durch das Auftreten von Wölfen zu verhindern.“
Kreis müsste Genehmigung erteilen
Zur Frage nach den Voraussetzungen für die Zulassung einer möglichen Tötung der Wölfin heißt es: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz treffe nach der Auswertung der Tier-Risse im Wolfsgebiet Schermbeck eine fachliche Bewertung zur Frage der Verhaltensauffälligkeit des Tieres. Falls diese vorliegt, werden nötige Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahme durch das Landesamt in Abstimmung mit dem Ministerium festgelegt. Der Kreis sei für die Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung zuständig. Auch eine Umsiedlung des Tieres sei zu prüfen. Für die Kreisverwaltung könne er den Initiatorinnen dabei „große Sorgfalt und Umsicht zusichern“, so Müller.
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