Raesfeld

Landesamt bestätigt zwei Wolfsrisse

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat zwei Wolfsrisse bestätigt, zu denen es Anfang September in Hünxe und Bottrop gekommen ist. Zudem verweist die Behörde darauf, dass ein Förderprogramm für Wanderschäfer verlängert worden ist.

26.09.2019

Ein Wolf im Schermbecker Wolfsgebiet (hier ein Symbolbild) hat Anfang September zwei Schafe gerissen. Ob es das ortsansässig gewordene Tier war, muss noch untersucht werden.

Ein Wolf im Schermbecker Wolfsgebiet (hier ein Symbolbild) hat Anfang September zwei Schafe gerissen. Ob es das ortsansässig gewordene Tier war, muss noch untersucht werden.

© Peter van Dam

Fördermöglichkeit für Herdenschutz verlängert

RAESFELD/SCHERMBECK Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) bestätigt weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen hätten nachgewiesen, dass ein Wolf am 1. September in Hünxe und am 4. September in Bottrop jeweils ein Schaf getötet hat, teilt die Behörde mit. Die Individualisierungen durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen stünden aber noch aus. Ende August hatte das Amt bestätigt, dass es am Anfang dieses Monats einen Wolfsriss in der Gemeinde Hünxe gegeben hatte. Ein weiteres Tier wurde verletzt.

Wolf muss Verursacher gewesen sein

In Nordrhein-Westfalen werden auf der ganzen Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde, so das Amt. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird weiterhin empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Schutzmaßnahmen wie der Kauf von wolfsabweisenden Elektrozäunen zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die Bezirksregierungen in Düsseldorf und Münster, in deren Zuständigkeitsbereich das Wolfsgebiet liegt.

Bundesprogramm wurde verlängert

Zudem weist das Lanuv darauf hin, dass das Bundesprogramm Wanderschäfer bis zum 10. Oktober verlängert wird. Seit 15. Juli können diese Schäfer für Bemühungen, ihre Herden vor dem Wolf zu schützen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäfer dabei betreiben, finanziell aufzufangen. Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfsgebiete, Wolfsverdachtsgebiete und Pufferzonen ziehen, können also eine entsprechende Förderung beantragen.

Weitere Informationen zum Wolf und zu den Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw

Landesamt bestätigt zwei Wolfsrisse

© Peter van Dam