Gericht stellt Verfahren gegen Raesfelder ein
Das Landgericht Münster hat das Strafverfahren gegen einen 77-jährigen Raesfelder am Mittwoch gegen eine Auflage eingestellt. Es sei ein kurzer Termin ohne Schuldspruch gewesen, sagt Dr. Steffen Vahlhaus, der Sprecher des Landgerichts.
Das Landgericht Münster hat das Verfahren eingestellt.
© Roland Weihrauch
Mann wegen Steuerhinterziehung angeklagt
RAESFELD/MÜNSTER Das Ergebnis dieser Verhandlung: Der Mann zahlt 250.000 Euro auf seine Steuerschuld und weitere 100.000 Euro als Auflage, quasi als Strafe, an die Landeskasse. Das Verfahren so zu beenden sei sachgerecht, so Vahlhaus, zumal die Summen bereits bezahlt wurden. Zudem sei nur mit einer eher geringen Freiheitsstrafe zu rechnen gewesen.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann vorgeworfen, Steuern in Höhe von 390.000 Euro an den Finanzämtern vorbeigeschleust zu haben, Zwei Verhandlungstermine hatte es vor der gestrigen Sitzung gegeben.
Für mehrere Unternehmen gearbeitet
Der Mann soll zwischen den Jahren 2009 und 2014 für mehrere Unternehmen aus der Metallbranche Leistungen als Systementwickler erbracht und die Honorare nicht bei den Steuererklärungen angegeben haben. Bereits zu Beginn des Prozesses stand wegen des Alters und des Gesundheitszustandes des Raesfelders eine Einstellung des Verfahrens im Raum (die BZ berichtete). Der Mann sei gesundheitlich sehr angeschlagen, ergänzt der Sprecher. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gilt der Mann nicht als vorbestraft.
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