Gericht entscheidet über Tötung von Wölfin „Gloria“
Darf Wölfin „Gloria“ getötet werden oder nicht? Diese Frage soll in einer Verhandlung am Verwaltungsgericht Düsseldorf geklärt werden. Ein Schäfer aus Dinslaken hat den Kreis Wesel verklagt, der eine Tötung des Tieres abgelehnt hatte.
Um die Tötung von „Gloria“ geht es in dem Prozess. Das Tier hat mehrere Schafe des Klägers gerissen.
Verhandlung am Donnerstag in Düsseldorf
SCHERMBECK/ERLE Am morgigen Donnerstag will das Verwaltungsgericht in Düsseldorf klären, ob die Voraussetzungen vorliegen, um eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung der Wölfin „Gloria“ zu erteilen. Ein Schäfer aus Dinslaken hatte auf Erteilung einer solchen Genehmigung geklagt. Der Verhandlungsbeginn ist um 9.30 Uhr im Sitzungssaal III (Raum 240) des Gerichts.
Mehrere Schafe gerissen
Wölfin „Gloria“ aus dem Wolfsgebiet Schermbeck hat wiederholt Schafe des klagenden Schäfers gerissen. Dieser hatte im Juli 2020 gegen die Ablehnung seines Antrags auf Tötung der Wölfin durch den Kreis Wesel geklagt. Zudem hat er im Dezember 2020 mit einem Eilverfahren gefordert, den Kreis Wesel zur Erteilung einer nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausnahmegenehmigung zu verpflichten.
Mit Beschluss vom 6. Januar 2021 habe die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden, dass der Kreis Wesel im Eilverfahren nicht zur Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ verpflichtet werden kann, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Jetzt geht es um die Verhandlung der Klage.
Streng geschützte Art
Der Wolf gehöre zu den streng zu schützenden Tierarten, so das Gericht. Grundsätzlich sei seine Tötung verboten. Nationales und europäisches Artenschutzrecht lassen seine Tötung nur in Ausnahmen zu. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, das soll geklärt werden.
Das Düsseldorfer Gericht weist ferner darauf hin, dass es für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, keine Platzreservierung gibt. Sitzplätze werden, soweit es das Platzangebot zulässt, nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Angesichts der geltenden Regelungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie stehe im Sitzungssaal nur eine sehr begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.