Raesfeld

Gemeinde Raesfeld hilft bei Wohngeld-Anträgen

Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat tritt am 1. Januar das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Vermutlich bis zum April, wird es keine Entscheidungen über gestellte Anträge geben.

22.12.2022

Gemeinde Raesfeld hilft bei Wohngeld-Anträgen

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Wohngeld-Plus-Gesetz tritt in Kraft

RAESFELD. Ob ein Haushalt Anrecht auf Wohngeld hat, kann über den jetzt online geschalteten Wohngeldrechner ermittelt werden. Ein Link hierzu ist auf der Internetseite der Gemeinde Raesfeld zu finden. Anträge können ab Januar bei der Gemeinde gestellt werden. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Programmierung des Wohngeldprogramms zur Berechnung seitens IT.NRW voraussichtlich erst im April 2023 abgeschlossen sein wird, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Solange werden keine Entscheidungen über die gestellten Wohngeldanträge oder auch Abschlagszahlungen möglich sein. Anträge werden rückwirkend, allerdings erst ab der Antragstellung berücksichtigt werden.

Raesfelder können sich im Januar im Rathaus melden, wenn sich bei der überschlägigen Berechnung des Wohngelds im Wohngeldrechner ein Anspruch ergibt. Heike Hülsmann (Tel. 02865/955158) und Stephanie Bahde (Tel. 02865/955166) beraten Betroffene beim entsprechenden Wohngeldantrag.