Gemeinde Raesfeld gibt Hinweise für „Last-Minute“-Briefwähler
Briefwähler, die ihre Wahlunterlagen zur Bundestagswahl nicht erhalten haben, können nicht ersatzweise am Sonntag im Wahllokal wählen. Damit diese Wähler ihre Stimme abgeben können, müssen im Wahlbüro neue Wahlunterlagen besorgt werden. Die Gemeinde Raesfeld erklärt den Ablauf für „Last-Minute“-Briefwähler.
Martin Büsken und Georg Nattefort haben im Raesfelder Briefwahlbüro viel zu tun.
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RAESFELD. Die Gemeinde Raesfeld gibt kurz vor der Bundestagswahl noch aktuelle Infos für Briefwähler und betont: Briefwähler, die ihre Wahlunterlagen nicht erhalten haben, können nicht ersatzweise am Sonntag im Wahllokal wählen. Damit diese Wähler ihre Stimme abgeben können, müssen sie sich vorher im Wahlbüro melden und sich neue Wahlunterlagen besorgen.
„Uns erreichen vereinzelt Anfragen von Briefwählern, bei denen die Unterlagen mit der Post nicht angekommen sind. In diesem Fall können die Wähler nicht einfach im Wahllokal wählen. Wir bitten daher alle Briefwähler, die ihre Unterlagen nicht bekommen haben, sich noch in dieser Woche bei uns zu melden“, betont Claudia Wiemer aus dem Rathaus. Das Wahlbüro stelle dann neue Wahlunterlagen aus und erkläre die Nummer des nicht zugestellten Wahlbriefs für ungültig.
Bis spätestens Samstagmittag um 12 Uhr müssen die Ersatzunterlagen im Rathaus beantragt werden. Das sei eine gesetzlich geregelte Ausschlussfrist, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde. Das Wahlbüro im Rathaus ist für diese Fälle am Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Frist am Freitag wurde verkürzt
In der Woche vor der Wahl können die Wähler noch bis Freitag Briefwahl beantragen. „Wir empfehlen aber, Neuanträge nur noch direkt im Briefwahlbüro zu stellen und am besten auch direkt dort zu wählen“, sagt Claudia Wiemer. Am Freitag, 21. Februar, endet die Briefwahl durch eine gesetzliche Änderung bereits um 15 Uhr. Bei früheren Wahlen war dies am Freitag vor der Wahl noch bis 18 Uhr möglich.
Nach Freitagnachmittag sind Neuanträge nur noch möglich, wenn Wähler etwa krank werden und deswegen nicht ins Wahllokal gehen können. Erkrankte Wähler können noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr einen Antrag stellen. Die Unterlagen können dann mit schriftlicher Vollmacht des Wählers auch von einer anderen Person abgeholt werden.
Damit die Briefwahlstimmen zählen, müssen diese bis Sonntag um 18 Uhr im Rathaus der Gemeinde ankommen. Die Wähler können die Wahlbriefe bis zu diesem Zeitpunkt in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen. Wer die Unterlagen per Post schickt, muss diese spätestens am Donnerstag zur Post bringen oder in einen gelben Briefkasten einwerfen, damit die Wahlbrief noch pünktlich ankommen.
Kein neuer Rekord zu erwarten
Bei der Gemeinde Raesfeld sind bislang 2808 Briefwahlanträge bearbeitet worden (Stand: Dienstag, 18. Februar).
Damit bewegt sich das Briefwahlinteresse auf einem erwartet hohen Niveau, teilt die Gemeinde mit. Ein neuer Briefwahlrekord wie bei der Bundestagswahl 2021, als 3760 Raesfelder ihre Stimme per Brief abgegeben haben, sei jedoch nicht zu erwarten.