Amt bestätigt weitere Wolfs-Nachweise
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) bestätigt zwei weitere Nachweise eines Wolfs im Wolfsgebiet Schermbeck.
Das Landesamt bestätigt weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck.
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Tierhalter haben Anspruch auf Entschädigung
RAESFELD/SCHERMBECK. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) bestätigt zwei weitere Nachweise eines Wolfs im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben haben gezeigt, dass ein Wolf am 27. November in Kirchhellen und am 5. Dezember in Hünxe mehrere Schafe getötet hat. Ob es die Schermbecker Wölfin war, werde beim Senckenberg Institut geprüft, teilt das Amt mit.
Verweis auf Förderrichtlinie
Die betroffenen Tierhalter wurden über die Ergebnisse informiert. Sie können über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie für Tierarztkosten erhalten. Die Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen. Wie berichtet, handelt es sich bei dem kürzlich im Hünxer Wald fotografierten Tier um einen Wolf.
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