Borken

Verbraucherzentrale warnt vor Infopost zu Smart Metern

In Borken und weiteren Städten erhalten Verbraucher Post, die zum Einbau eines Smart-Meter-Stromzählers auffordert. Die Verbraucherzentrale NRW und die Stadtwerke Borken warnen vor diesen Schreiben, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, der Einbau sei gesetzlich vorgeschrieben.

26.08.2026

Aktuell gibt es in Borken vermehrt Infopost zu Smart Metern. Die Stadtwerke machen darauf aufmerksam, dass sie nichts mit den Anbietern zu tun haben. Auch die Verbraucherzentrale warnt vor den Anbietern.

Aktuell gibt es in Borken vermehrt Infopost zu Smart Metern. Die Stadtwerke machen darauf aufmerksam, dass sie nichts mit den Anbietern zu tun haben. Auch die Verbraucherzentrale warnt vor den Anbietern.

© picture alliance/dpa

BORKEN. In mehreren Städten erhalten Verbraucher aktuell Infopost, die zum Einbau eines Smart-Meter-Stromzählers drängen. Der Absender: ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Die Schreiben erwecken den Eindruck, der Einbau sei gesetzlich vorgeschrieben. Doch genau das stimmt laut Verbraucherzentrale NRW nicht. Diese warnt bereits seit mehreren Monaten vor den Schreiben. Nun stellen auch die Verantwortlichen der Stadtwerke Borken fest, dass diese Schreiben in Borken zunehmen.

Laut einer Pressemitteilung der Stadtwerke wird in den Schreiben eindringlich die Installation eines neuen Stromzählers (Smart Meter) empfohlen. Die Stadtwerke Borken stellen klar: Die Schreiben stehen in keinem Zusammenhang mit den Stadtwerken Borken und seien daher auch keine offiziellen Informationen der Stadtwerke Borken oder des Gesetzgebers. Auf diese Schreiben haben bereits einige Energieversorger hingewiesen, so findet man die Hinweise in Dortmund, Bochum oder Witten.

Messstellenbetreiber ist für Einbau verantwortlich

„Die Schreiben wirken auf den ersten Blick wie offizielle Mitteilungen und können bei Empfängerinnen und Empfängern den Eindruck erwecken, sie müssten kurzfristig tätig werden“, beschreibt Antje Evers, Unternehmenskommunikation der Stadtwerke Borken. Tatsächlich ist es so, dass bis 2032 die Zähler ausgetauscht sein müssen, so die Verbraucherzentrale. Dabei sind die Messstellenbetreiber für den Austausch verantwortlich, nicht die Kunden. Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Laut Gesetz gibt es in jeder Region einen sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger. Wer der Messstellenbetreiber ist, kann jeder der eigenen Stromrechnung entnehmen. Daneben gibt es wettbewerbliche Betreiber, die die gleichen Leistungen für digitale Zähler anbieten.

Laut Verbraucherzentrale gibt es gesetzlich festgelegte Obergrenzen für die jährlichen Kosten. Ein Messstellenbetreiber darf nur dann einen höheren Betrag in Rechnung stellen, wenn sich der Kunde einen der neuen digitalen Stromzähler freiwillig einbauen lässt oder sich für einen anderen Messstellenbetreiber entschieden hat.

Die Stadtwerke machen weiter deutlich, dass die Kunden von den Stadtwerken informiert werden, wenn der gesetzlich vorgesehene Zählerwechsel ansteht.

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