Borken

Leserbrief: Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern geht vor

Leserbrief zum BZ-Kommentar „Berechtigte Zweifel“ zum Bericht über den geplanten Radschnellweg.

29.04.2026

Der geplante Radschnellweg soll zu großen Teilen auf der ehemaligen Bahntrasse Bocholt-Borken verlaufen.

Der geplante Radschnellweg soll zu großen Teilen auf der ehemaligen Bahntrasse Bocholt-Borken verlaufen.

© Kauffelt

In der Berichterstattung über den Radschnellweg und dem Kommentar dazu wird leider das wichtige Thema Sicherheit von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern nicht angesprochen. Stattdessen wird angeführt, dass „S-Pedelecs auch auf Radschnellwegen nicht fahren dürfen, ist absurd“.

Dies wird begründet mit der erstaunlich polemischen Argumentation, dass auch Autos dann innerstädtische Straßen nicht benutzen dürften, weil diese schneller als 50 km/h fahren können. Hierzu muss klar gesagt werden, dass es in der Straßenverkehrsordnung den Begriff „Radschnellweg“ nicht gibt. Sondern nur im allgemeinen Sprachgebrauch.

Es handelt sich also um einen Radweg, der in diesem Fall speziell Radfahrern ein sicheres Fahren über längere Strecken ermöglichen soll, ohne wiederholtes Abbremsen und Stehenbleiben an Kreuzungen und Straßeneinmündungen.

S-Pedelecs mit normalen Fahrrädern oder E-Bikes zu vergleichen, ist falsch. Denn ein S-Pedelec kann eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h ohne Tretunterstützung erreichen. Sie gelten als Kraftfahrzeug, müssen ein Versicherungskennzeichen haben und die Fahrer benötigen die Führerscheinklasse AM und beim Fahren einen geeigneten Sturzhelm.

Jedoch haben die Länder NRW und Baden-Württemberg Erlasse herausgegeben, die das Befahren von als „Radschnellweg“ bezeichneten Radwegen ermöglicht, wenn ausreichende Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Und die Sicherheit von „normalen“ Fahrradfahrern und Fußgängern sollte, bei allem Verständnis für die Bedürfnisse von Fahrradpendlern, vorgehen.