Evangelische Kirchengemeinde: Keine Maskenpflicht während der Gottesdienste
In den Kirchen und Gemeindehäusern in Gemen, Raesfeld, Velen und Heiden gilt seit dem 24. August ein neues Schutzkonzept für die Veranstaltungen. Unter anderem entfallen für die Gottesdienste in den Innenräumen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Die Maskenpflicht während der Gottesdienste entfällt.
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Neues Schutzkonzept für alle Einrichtungen
GEMEN/RAESFELD/VELEN/HEIDEN. Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde hat ein neues Schutzkonzept für die Veranstaltungen in den Kirchen und Gemeindehäusern in Gemen, Raesfeld, Velen und Heiden beschlossen. Es ist seit dem 24. August in Kraft.
Grundsätzlich gilt zur Abwehr der Corona-Pandemie ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel. Dann ist der Zugang zu den Veranstaltungen nur noch möglich mit dem Nachweis der vollständigen Impfung vor mindestens 14 Tagen, der Genesung, bescheinigt durch das Gesundheitsamt vor nicht länger als sechs Monaten, oder eines negativen, nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden Tests.
Keine Maskenpflicht mehr
Für die Gottesdienste in den Innenräumen entfallen dann Maskenpflicht und Abstandsgebot. Beim gemeinsamen Gesang dürfen aber nur mit PCR-Test getestete Personen ohne Maske teilnehmen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet. Für Kinder bis zum Schuleintritt ist kein Test erforderlich.
- Das vollständige Schutzkonzept ist auf der Website der Kirchengemeinde einsehbar: https://kirchengemeinde-gemen.ekvw.de
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