Zivilprozess: Schließung der Haasenburg-Heime rechtswidrig
Drei Heimen in Brandenburg hatte das Land aus Sorge um das Kindeswohl die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber wehrte sich. Zu einer Zivilklage liegt jetzt ein Urteil vor.
Das Landgericht Potsdam hat ein sogenanntes Grundurteil in der Zivilklage zur Schließung der Haasenburg-Heime durch das Land Brandenburg gesprochen. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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Die Schließung von drei Jugendheimen der Haasenburg GmbH vor über zehn Jahren war auch nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts in einem Zivilverfahren rechtswidrig. Das Gericht wies zwar die Klage des Betreibers auf Schadenersatz von rund 26,3 Millionen Euro als derzeit unbegründet ab, verurteilte das Land aber zur Zahlung von entgangenem Gewinn für die Jahre 2013 bis 2024, zur Begleichung gegenwärtiger und künftiger Schäden durch die Schließung und zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten.
„Nach den Feststellungen der Kammer ist von einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes auszugehen“, erklärte das Landgericht in dem Urteil (Az. 4 O 330/16). Das Gericht entschied in dem sogenannten Grundurteil nur darüber, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht. Die Frage der Höhe werde in einem Schlussurteil entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - dagegen ist Berufung möglich.
Das Jugendministerium (MBJS) behält sich mögliche rechtliche Schritte vor. „Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird das MBJS prüfen, ob es dagegen vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen wird“, teilte es mit. Das Land werde die Urteilsgründe auswerten, um gegebenenfalls weitere Lehren für Aufsichtspraxis und Kinderschutz zu ziehen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen habe oberste Priorität.
Drei Heime wurden 2013 geschlossen
Das Brandenburger Jugendministerium hatte die Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, in Müncheberg und am Schwielochsee 2013 angewiesen. Die Einrichtungsaufsicht hatte die Betriebserlaubnis nach Angaben des Ministeriums entzogen, weil sie das Kindeswohl in den Einrichtungen wegen akuter Gefährdungssituationen nicht mehr gegeben sah.
Gravierende Vorkommnisse bis hin zu zwei Todesfällen in den Einrichtungen seien Anlass für Kontrollen und Auflagen des Landesjugendamts gewesen. Als Folge wurden die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis für Einrichtungen bundesweit gesetzlich geschärft. Die Haasenburg GmbH reichte im Jahr 2014 Klage ein, um Entschädigung einzufordern.
Verwaltungsgericht: Schließung war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte 2023 nach einer Klage der Betreiberin, dass der Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig war. Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem damit, es habe sich nicht feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen sei. Außerdem sei auch nicht feststellbar gewesen, dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, eine unterstellte Gefährdung abzuwenden.
Das Land Brandenburg beantragte daraufhin, Berufung zuzulassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag 2024 ab (Az.: OVG 6 N 28/24) und bestätigte die Entscheidung aus Cottbus.
Anwalt der Kläger für abschließende Lösung
Der Anwalt der Haasenburg GmbH, Jens Hennersdorf, verwies einerseits auf die Bestätigung der Rechtswidrigkeit der Schließung. „Das Landgericht Potsdam ist jetzt im Prinzip das zweite Gericht, was hier einen Rechtsverstoß festgestellt hat“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich müsse das Land dafür Schadenersatz leisten.
Er zeigte sich allerdings nicht zufrieden. Eine abschließende Lösung würde alle Seiten mehr zufriedenstellen, sagte Hennersdorf. Nach seinen Angaben kommen pro Jahr mehr als zwei Millionen Euro aus entgangenen Gewinnen und Verzugszinsen zusammen, weil die Heime geschlossen sind.