Zahl der Asylsuchenden in Sachsen weiter stark rückläufig
Die Zahl der Asylsuchenden in Sachsen hat sich zum zweiten Mal in Folge halbiert. Innenminister Schuster spricht von einer „Asylwende“.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sieht eine Wende in der Asylpolitik (Archivbild). Hendrik Schmidt/dpa
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Die Zahl der nach Sachsen kommenden Asylsuchenden ist auch 2025 stark zurückgegangen. Zum zweiten Mal in Folge halbierte sich ihre Anzahl. Im Vorjahr wurden 5.189 Asylbewerber registriert, 2024 waren es noch 10.120 und 2023 noch 23.120. Innenminister Armin Schuster (CDU) wertete das als Beleg für eine „Asylwende“. Die Statistik enthält nicht die Zahl der Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Schutz suchten. 2025 betraf das 5.942 Frauen, Kinder und Männer, im Jahr zuvor waren es 1.912.
Freiwillige Ausreisen haben zugenommen
Positiv wertete Schuster die steigende Zahl freiwilliger Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern. Sie lag im Vorjahr bei 1.588 und war damit so hoch wie noch nie. 2024 kamen 950 Menschen der Aufforderung zur Ausreise freiwillig nach. Zudem wurden im vergangenen Jahr 917 Migranten abgeschoben (2024: 936). 64 Prozent der geplanten Abschiebungen blieben erfolglos, hieß es. Meist tauchten die Betroffenen vorher ab.
Fokus soll auf Durchsetzung der Ausreisepflicht liegen
„Für die Asylwende haben wir in einem ersten Schritt Ordnung an den Grenzen wiederhergestellt und den Zustrom auch im letzten Jahr noch einmal deutlich reduziert. Im zweiten Schritt der Asylwende legen wir den Fokus klipp und klar auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht“, erklärte Schuster. Um den Druck bei bestimmten Ausreisepflichtigen noch einmal spürbar zu erhöhen, brauche man das Instrument der Beugehaft.
Schuster will auch reguläre Haftplätze für Abschiebehaft
Schuster erhob mehrere Forderungen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Für die Abschiebehaft müssten auch wieder reguläre Haftplätze genutzt werden können. Damit ausreichende Kapazitäten für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber bereitstehen, brauche es eine Kooperationsverpflichtung der Luftverkehrsgesellschaften. Mitunter würden Abschiebungen auch an Entscheidungen der Fluggesellschaften scheitern.
Schuster bekräftigte auch seinen Vorschlag einer Beugehaft für ausreisepflichtige Ausländer, wenn sie nicht mit den Behörden kooperieren. Beugehaft oder auch Erzwingungshaft ist ein rechtliches Zwangsmittel, um Bürger zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu bewegen. „Das ist ein harter Vorschlag, das gebe ich zu, aber diese Personen tanzen uns auf der Nase herum“, hatte er schon im Januar der Deutschen Presse-Agentur gesagt.
Koalitionspartner SPD spricht von „Fantasien“ des Ministers
SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas sah in hohen Abschiebezahlen keinen Grund zum Feiern. „Es geht um Menschen. Das dürfen wir bei aller Notwendigkeit einer besseren Steuerung der Migration nie vergessen. Gerade vor dem Hintergrund internationaler Krisen müssen Abschiebungen weiterhin sorgfältig geprüft werden.“ Vor diesem Hintergrund verböten sich Fantasien des Innenministers, diese Menschen in Gefängnissen unterzubringen. Die Einrichtung für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sei völlig ausreichend.
BSW: Neue Haftinstrumente allein lösen keine strukturellen Probleme
Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) blieb in diesem Punkt skeptisch. „Neue Haftinstrumente allein lösen die strukturellen Probleme der Rückführungspolitik nicht“, erklärte der BSW-Landtagsabgeordnete Bernd Rudolph. Das BSW stehe für eine realistische Migrationspolitik. Dazu gehöre, dass rechtskräftige Entscheidungen auch umgesetzt werden. „Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss grundsätzlich ausreisen. Gleichzeitig müssen Verfahren fair, rechtsstaatlich und praktikabel bleiben.“