Wohnungssuchende betrogen - Haftstrafe für 36-Jährigen
Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt, die Suche nach einer bezahlbaren Bleibe oft sehr mühsam. Das ruft auch Betrüger auf den Plan.
Ein 36-Jähriger ist wegen Betrugs mit falschen Wohnungsanzeigen und weiteren Straftaten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. (Foto Illustration) Jens Kalaene/dpa
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Weil er mit Fake-Inseraten Wohnungssuchende in Berlin um insgesamt rund 29.500 Euro gebracht hat, ist ein 36-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er habe Menschen, „die nach einem Strohhalm greifen, um eine Wohnung zu bekommen, über den Tisch gezogen“, sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Tiergarten.
Der Mann wurde unter anderem des gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen sowie der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Seine Haftstrafe - auch wegen anderer Vergehen - liegt bei zwei Jahren und drei Monaten.
Der Mann hatte im März 2023 auf einer Internet-Kleinanzeigenplattform sowie in sozialen Medien gefälschte Wohnungsanzeigen eines Berliner kommunalen Wohnungsunternehmens gepostet und vorgegeben, über freie Mietwohnungen zu verfügen. In drei Fällen händigte er laut Ermittlungen auch gefälschte Mietverträge aus. Fünf Interessenten hätten für vermeintliche Kautionen Barzahlungen zwischen 3.500 Euro und 8.000 Euro an ihn geleistet, aber keine Wohnung bekommen.
Auch Corona-Soforthilfen erschlichen
Der Angeklagte hatte gestanden. Er sei damals spielsüchtig gewesen und habe sich deshalb in einer finanziellen Notlage befunden. „Ich sehe meine Fehler, es tut mir wirklich leid“, sagte der Mann, der bereits mehrfach vorbestraft ist. Er wolle sich nun um eine Ausbildung und auch um Wiedergutmachung bemühen.
Im Prozess ging es zudem um erschlichene Zuschüsse für Unternehmen in der Corona-Krise. Der 36-Jährige habe im April 2020 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehrfach Corona-Soforthilfen beantragt. In zwei Fällen wurden laut Anklage tatsächlich Beträge von insgesamt 29.000 Euro ausgezahlt.
Der Angeklagte wurde im Fall der zweiten Anklage des Computerbetrugs sowie des versuchten Computerbetrugs schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete im Urteil die Einziehung von insgesamt rund 58.500 Euro an. Mit der verhängten Gesamtstrafe ging die Richterin drei Monate über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der zwei Jahre Haft ohne Bewährung verlangt hatte. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.