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Wohl neuer Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz

Putenmastbetrieb in Osterwieck betroffen: Nach ersten Tests muss der gesamte Bestand getötet werden. Was das für Geflügelhalter und Verbraucher jetzt bedeutet.

28.01.2026

Wohl erneuter Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wohl erneuter Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Landkreis Harz ist wahrscheinlich erneut die Vogelgrippe ausgebrochen. In einem Putenmastbetrieb in Osterwieck wurde bei mehreren verendeten Tieren nach ersten Testungen die Geflügelpest durch das Landesamt für Verbraucherschutz nachgewiesen, wie der Landkreis mitteilte. Die amtliche Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut stehe noch aus. Vorsorglich müssten jedoch alle Tiere getötet werden.

Zum Schutz weiterer Geflügelhaltungen ordnet der Landkreis Harz ab sofort die Stallpflicht an. Geflügelhalter sind aufgefordert, entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Stallungen vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Es gilt zudem ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel jeglicher Art.