dpa

Wo Gefahren beim Baden in Niedersachsens Gewässern lauern

Bei der Sommerhitze lockt ein Sprung ins kühle Nass. Doch selbst vermeintlich stille Flüsse und Seen können Risiken bergen. Welche Gefahren Schwimmer und Wassersportler kennen sollten.

02.07.2026

Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft mahnt zur Vorsicht beim Baden selbst in vermeintlich ungefährlichen, stillen Gewässern. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft mahnt zur Vorsicht beim Baden selbst in vermeintlich ungefährlichen, stillen Gewässern. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Eine Abkühlung in einem kühlen Fluss oder See lockt im Sommer viele ins Wasser – gerade jetzt, wo die langen Ferien beginnen. Doch viele Gewässer, die auf den ersten Blick womöglich sicher wirken, können gefährliche Tücken haben, die Badegäste und Wassersportler unterschätzen. „Auch vermeintlich stille Gewässer können sehr gefährlich sein“, warnt Jörn Drosten, Geschäftsbereichsleiter beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden (Landkreis Aurich). Worauf Badegäste und Wassersportler achten sollten: 

Wo es Gefahren gibt 

Besondere Risiken bestünden zum Beispiel an Bauwerken wie Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Hafenanlagen und Brücken, sagt Drosten in einer Mitteilung. Dort sind die Gefahren laut NLWKN vielfältig. An Brücken etwa würden oft Gegenstände entsorgt, an denen sich Schwimmer im Wasser verletzten können. Gefährlich seien auch Strömungen, die sich an Bauwerken wie Schleusen bilden, wenn Kammern mit Wasser befüllt oder entleert werden. An Wehranlagen seien Wasserwalzen, aus denen man schwer entkommt, gefährlich. 

Eine besondere Vorsicht gelte auch in der Nähe von sogenannten Dükern, heißt es von der Landesbehörde, die für viele Gewässer im Land wie den Ems-Jade-Kanal und Flüsse wie Hase, Hunte und Aller zuständig ist. Düker sind Bauwerke, die ein Gewässer unterirdisch unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten. „Wer sich vor einem Düker im Wasser befindet, läuft deshalb Gefahr, von der Strömung in den Düker hineingezogen zu werden, wo man nicht auftauchen und atmen kann“, teilt die Behörde mit.

Gefahren bestehen laut NLWKN etwa an Wehranlagen, Schleusen und Brücken. (Archivbild)Ingo Wagner/dpa

Gefahren bestehen laut NLWKN etwa an Wehranlagen, Schleusen und Brücken. (Archivbild)Ingo Wagner/dpa

© Ingo Wagner/dpa

Auch auf Gewässern, wo Schiffe und Boote fahren, kann Schwimmen und Baden gefährlich sein – das gilt zum Beispiel für die Weser in Niedersachsen. Der Fluss ist eine Bundeswasserstraße. Wenn Schiffe den Fluss passieren, verdrängen sie große Wassermengen, teilt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee mit. Dadurch könnten sich die Wasserstände bis in den Uferbereich plötzlich ändern. „Der dadurch entstehende Sog kann Badende in das Fahrwasser ziehen“, warnt die Behörde. Außerdem könne starker Wellenschlag Menschen im Wasser aus dem Gleichgewicht bringen und so zu Stürzen und Unfällen führen. 

Wo gebadet werden darf 

Grundsätzlich erlaubt das niedersächsische Wassergesetz zwar das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie etwa Rudern oder Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“ - also Flüssen. Das bedeute aber nicht, dass das Baden in Flüssen ungefährlich sei, heißt es vom NLWKN. 

Die Landesbehörde betont, Freibäder und bewachte Badestellen seien deutlich sichere Alternativen für eine Abkühlung im Wasser. Eine Liste der offiziellen niedersächsischen Badegewässer bietet der Badegewässer-Atlas im Internet unter badegewaesser.niedersachsen.de – dort findet man unter anderem auch Angaben dazu, ob und wann eine Badestelle bewacht ist. Auch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) rät, nur an bewachten Badestellen ins Wasser zu gehen.

Worauf geachtet werden sollte

Wer in einem Gewässer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich im Vorfeld über das Gewässer genau informieren und stets vorsichtig sein. „Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt“, betont die Landesbehörde NLWKN. 

Wassersportler und Schwimmer sollten sich vorab über die Gewässer sorgfältig informieren. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

Wassersportler und Schwimmer sollten sich vorab über die Gewässer sorgfältig informieren. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Aber: Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Wasserbehörden laut Landesbetrieb in Verordnungen für den sogenannten Gemeingebrauch geregelt, welche Nutzung unter Umständen wann erlaubt ist. „Die Verordnungen können bei den jeweiligen Behörden eingesehen und häufig auch im Internet heruntergeladen werden“, heißt es vom NLWKN. 

Für die Weser und ihre Nebengewässer etwa ist das Baden unter anderem innerhalb des betonten Fahrwassers verboten, wie aus der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte hervorgeht.